Gericht spricht zugunsten des Budapester Stadtrats bei Solidaritätssteuer-Streit zu
Ein Budapester Gericht hat kürzlich in einer Klage gegen die Staatskasse wegen der Solidaritätssteuer ein bedeutendes Urteil gefällt, das zugunsten der Stadtverwaltung ausgefallen ist. Das Gericht erklärte die bisherigen Steuererhebungsanordnungen für rechtswidrig.
Der Budapester Stadtrat hatte 2023 Klage eingereicht, da die von ihm gezahlte Solidaritätssteuer in Höhe von 28 Milliarden Forint (67,9 Millionen Euro) als rechtswidrig angesehen wurde, da sie die Mittel überschritt, die von der Regierung erhalten wurden. Die Staatskasse argumentierte, dass der Fall nur das Komitat Pest betreffe, jedoch entschied das Budapester Stadtgericht anders und erklärte, dass die Steuereinziehungsanordnungen erlassen worden seien und die Staatskasse entsprechende Briefe versendet habe. Das Gericht hob die Schreiben des Finanzministeriums zu den Zahlungsanweisungen aufgrund von „nicht existierenden Verwaltungsakten mit grundlegenden formalen Rechtsmängeln“ auf.
Bürgermeister Gergely Karácsony kommentierte das Urteil und betonte, dass die Staatskasse das Konto des Stadtrats „rechtswidrig“ belastet habe. Auf einer Pressekonferenz forderte er das Finanzministerium auf, 28,3 Milliarden Forint zuzüglich Zinsen an den Stadtrat zu überweisen, andernfalls würden rechtliche Schritte eingeleitet. Er wies darauf hin, dass eine weitere Klage wegen der Solidaritätssteuer in Höhe von 40 Milliarden Forint aus dem Jahr 2024 anhängig sei, aber nach der aktuellen Entscheidung bestehe „kein Zweifel“, dass das Gericht erneut zugunsten des Stadtrats entscheiden würde.
Das Büro des Premierministers wies die Aussagen von Karácsony zurück und betonte, dass Budapest weiterhin verpflichtet sei, die Solidaritätssteuer zu zahlen, die der Staat vom Stadtrat erhoben habe. Das Gericht habe nicht entschieden, dass der Staat die Steuer zurückzahlen müsse, sondern lediglich auf einen Verfahrensfehler des Finanzministeriums hingewiesen, den dieses bereits korrigiert habe.