Ungarn

Vierfache Anzahl Österreicher als Ungarn erhalten Grenzübertrittsgenehmigung in Schattendorf

Nach einem Urteil des Landgerichts Eisenstadt (Kismarton) ist die derzeit nur für Fahrer mit Genehmigung zugängliche Fußgängerzone am Grenzübergang zwischen Schattendorf (Somfalva) und Ágfalva (Agendorf) legal. Die Anwaltskanzlei, die den Fall vor Gericht gebracht hat, geht nun in die zweite Instanz und fordert weiterhin die Barrierefreiheit des Grenzübergangs. Die Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal hat die Gemeinde Schattendorf verklagt, weil ihrer Meinung nach die Schließung des Grenzübergangs zwischen Österreich und Ungarn gegen EU-Recht verstößt. Dieses Thema hat zu Konflikten geführt, als die österreichische Gemeinde den Grenzübergang wegen Bauarbeiten geschlossen hat. Als sie im Juli wiedereröffnet wurde, stellte sich heraus, dass dort versenkbare Pfosten und eine Fußgängerzone aufgestellt waren und das Befahren der Kreuzung nur mit Genehmigung erlaubt war. Die Genehmigung kostet 160 Euro und ist für zwei Jahre gültig.

Die Anwaltskanzlei „Kleines Land“ ist mit dem erstinstanzlichen Urteil nicht einverstanden und legt Berufung ein. Die Klage sei aufgrund der geschlossenen Grenze eingereicht worden, und es stehe nicht um Geld, sondern um die Beseitigung einer diskriminierenden, grenzschließenden Regelung. Es wird darauf gehofft, dass Einheimische die Grenze ungehindert überqueren und ihre Grundrechte genießen können.

Es wird demnächst ein Verwaltungsverfahren gegen die Gemeinde Schattendorf wegen einer aus Sicht der Anwaltskanzlei diskriminierenden Behandlung von Grenzübertrittsgenehmigungen eröffnet. Bisher sind bei der Gemeinde 438 Anträge eingegangen, 217 aus Ungarn und 221 aus Österreich. Von den ungarischen Anträgen wurden 33 genehmigt, aus Österreich 126.

Viele Menschen aus Ágfalva reichten damals ihre Anträge ein, erhielten jedoch keine Antwort. Im November erhielten die Antragsteller erstmals die Aufforderung, fehlende Unterlagen nachzufüllen. Einige von ihnen mussten eine Verwaltungsgebühr zwischen 20 und 30 Euro zahlen, aber nur wer danach verlangte, bekam eine Rechnung.

Der Bürgermeister von Ágfalva betonte, dass die Straße im Rahmen eines gemeinsamen Projekts mit EU-Geldern gebaut wurde, die freie Durchfahrt jedoch nur so lange aufrechterhalten wurde, wie vorgeschrieben war – fünf Jahre. Danach wurde eine Frist eingeführt und nun eine Barriere errichtet. Nach den ersten negativen Bescheiden forderten sie die beiden Gemeinden auf, eine gemeinsame Ratssitzung zur Klärung der Bedingungen abzuhalten, doch die Österreicher lehnten den Vorschlag ab.

Da demnächst mit dem Außenministerium, dem Ministerium für Angelegenheiten der Europäischen Union und den Abgeordneten der Region Kontakt aufgenommen werden soll, könnte das Thema auch über Österreich und Ungarn hinausgehen.

ACM Cyprus

Esta Construction

Pools Plus Cyprus

Diese Nachricht wurde dieser Quelle entnommen und von künstlicher Intelligenz umgeschrieben.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"