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Verfassungsgericht trifft bedeutende Steuerentscheidung – betreffen alle Bürger!

Das Verfassungsgericht hat eine wichtige Entscheidung in Bezug auf Steuerfälle getroffen. Die Berufung kann nun auch eingelegt werden, wenn der Wert des Falles nur 1 Lira beträgt. Diese Entscheidung betrifft Millionen von Steuerzahlern und Bürgern und wurde vom Verfassungsgericht getroffen. Das regionale Verwaltungsgericht Samsun hatte die Aufhebung der angefochtenen Regelung beantragt, da sie gegen die Verfassung verstoße.

Das Verfassungsgericht hat nun den Weg für Berufungen an den Staatsrat freigegeben, und zwar im Jahr 2023 in Bezug auf Steuerfälle, Fälle voller Zuständigkeit und Nichtigkeitsklagen gegen Verwaltungsklagen, wenn der Wert des Falles 581.000 TL nicht übersteigt. Mit anderen Worten: Selbst wenn der Wert des Falles nur 1 Lira beträgt, kann beim Staatsrat Berufung eingelegt werden.

Die Umsetzung dieser Bestimmung erfolgt nach 9 Monaten. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass der Absatz (b) des Artikel 46 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nr. 2577 vom 01.06.1982, geändert durch Artikel 20 des Gesetzes Nr. 6545 vom 18.06.2014, verfassungswidrig ist und aufgehoben werden sollte. Der verbleibende Teil des Absatzes (b) wird gemäß Artikel 43 Absatz (4) des Gesetzes Nr. 6216 über die Einrichtung und das Verfahren des Verfassungsgerichts vom 30.03.2011 aufgehoben.

Die Entscheidung tritt neun Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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