
Verbot des Immobilienerwerbs für Ausländer durch Verfassungsänderung möglich

Eine neue Verfassungsänderung in Ungarn könnte den Immobilienerwerb durch Ausländer einschränken. Premierminister Viktor Orbán betonte das Recht auf „Selbstschutz“ ungarischer Siedlungen und ermöglicht es den Gemeinderäten, den Zustrom von Nichtanmietern und Ausländern zu begrenzen, wenn sie glauben, dass ihre Kapazität erschöpft ist. Dies könnte dazu führen, dass der Erwerb von Immobilien oder der Bau neuer Häuser in Vororten von Städten wie Budapest, Győr oder Debrecen in den nächsten Jahrzehnten unmöglich wird.
Mehrere ungarische Regionen stehen aufgrund der Abwanderung von Ungarn nach Westeuropa vor Herausforderungen. Einige Städte und ihre Vororte erleben hingegen einen Zustrom von Ungarn und Ausländern auf der Suche nach Arbeit, was zu steigenden Immobilienpreisen führt. Die Verordnung, die von Premierminister Orbán vorgeschlagen wurde, ermöglicht es den Gemeinderäten, neue Wohnsiedlungen zu verbieten und zusätzliche Familien zu begrenzen.
Die Verordnung ist optional und ermöglicht es Siedlungen, Immobilienkäufe zu verbieten oder zusätzliche Steuern zu erheben, um die maximale Kapazität zu erhalten oder den ursprünglichen Charakter und die soziale Struktur zu bewahren. Es wird erwartet, dass die Zustimmung zu den Beschränkungen im Parlament unkompliziert sein wird, da die Regierungspartei eine Supermehrheit hat. Budapest, Győr, Debrecen und ihre Vororte könnten die neuen Beschränkungen einführen, während andere Regionen in Ungarn in den nächsten Jahren mit Bevölkerungsrückgängen konfrontiert sein könnten.






