Usbekistan

Neue Umrah-Lizenzanforderungen sorgen für Verzögerungen und Unsicherheit

Der Ausschuss für religiöse Angelegenheiten Usbekistans hat angekündigt, dass ab dem 5. Oktober die Lizenzen für Unternehmen, die Umrah-Pilgerfahrten organisieren, auslaufen und diese Unternehmen neue Lizenzen vom Ausschuss erhalten müssen. Da jedoch nur noch zwei Tage bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung verbleiben, wurden die spezifischen Anforderungen für diese neuen Lizenzen noch nicht veröffentlicht.

Nach Angaben eines Vertreters des Ausschusses wurde der Regierung ein Resolutionsentwurf mit den neuen Lizenzbedingungen zur Genehmigung vorgelegt, dessen Unterzeichnung in den nächsten Tagen erwartet wird.

Das am 2. Juli 2024 verabschiedete Gesetz bestimmt den Ausschuss für religiöse Angelegenheiten als autorisierte Stelle für die Erteilung von Lizenzen für Unternehmen, die Umrah-Dienste anbieten. Nach dieser neuen Regelung müssen alle Reisebüros, die Umrah-Dienste anbieten, ab dem 5. Oktober, wenn das Gesetz offiziell in Kraft tritt, eine neue Lizenz vom Ausschuss einholen.

Trotz der bevorstehenden Frist wurden keine Details zu den neuen Lizenzbedingungen bekannt gegeben. Yahyo Hayitaliyev, der Chefspezialist des Pressedienstes des Ausschusses, sagte gegenüber Kun.uz, ​​dass die Verzögerung bei der Ankündigung auf den Entscheidungsprozess der Regierung zurückzuführen sei und die Resolution bald fertiggestellt werden sollte.

„Die Angelegenheit liegt nicht mehr in unseren Händen; wir warten auf die Entscheidung der Regierung. Sie wird voraussichtlich in ein oder zwei Tagen erlassen“, erklärte Hayitaliyev, ohne näher auf die konkreten Anforderungen des Resolutionsentwurfs einzugehen.

Früher kursierten in den sozialen Medien Gerüchte, dass die Bedingungen für den Erhalt einer Umrah-Lizenz strenger werden könnten, einschließlich einer Erhöhung der obligatorischen Kaution für die Unternehmen.

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