
Mongolei präsentiert Gesetzesentwurf für Haustiere

Mongolisches Parlament verabschiedet Gesetzentwurf über Haustiere
Der Gesetzentwurf über Haustiere, der den Schutz der öffentlichen Gesundheit, die Registrierung, die Vormundschaft, die vorübergehende Pflege, die Zucht, den Schutz vor Gewalt und die Reduzierung der Zahl streunender Tiere regelt, wurde auf der Sitzung des mongolischen Parlaments angenommen.
Jetzt müssen die Erziehungsberechtigten 18 Jahre alt sein, voll geschäftsfähig sein, über eine Einkommensquelle verfügen, die Futter und Unterschlupf für ein Haustier bietet, medizinische Versorgung und Dienstleistungen abdeckt und eine Ausbildung zum Hunde- und Katzenwächter absolviert haben.
Bei Reisen in der Öffentlichkeit muss das Haustier über die entsprechende Ausrüstung wie Halsband, Maulkorb und Tasche verfügen. Der Erziehungsberechtigte kann sich mit Haustieren frei an öffentlichen Orten, in Wohngebieten und auf Straßen bewegen. Der Vormund kann die Beseitigung von Schäden verlangen, die andere am Leben und an der Gesundheit des Tieres verursacht haben.






