Kirgisisch

Kirgisistan tritt dem Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen bei – Neue Beitritt zum Übereinkommen

Der Präsident Kirgisistans hat das Gesetz über den Beitritt der Kirgisischen Republik zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen unterzeichnet. Das Dokument wurde am 20. Dezember 2023 vom Parlament des Landes angenommen.

Das Gesetz sieht die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Überstellung verurteilter Personen zwischen der Kirgisischen Republik und Mitgliedstaaten des Europarats sowie anderen Staaten vor, die dem Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen zur Verbüßung von Strafen im Staat beigetreten sind, deren Bürger sie sind, sowie die Umsetzung innerstaatlicher Verfahren.

Zweck des Instruments ist die Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich des Strafrechts, die zur Verwirklichung von Gerechtigkeit und zur sozialen Rehabilitation verurteilter Personen beitragen soll.

Die Vertragsstaaten des Übereinkommens verpflichten sich, bei der Überstellung verurteilter Personen im Einklang mit seinen Bestimmungen im größtmöglichen Umfang zusammenzuarbeiten.

Das Übereinkommen sieht außerdem vor, dass eine verurteilte Person zur Vollstreckung einer Strafe nur mit ihrer eigenen Zustimmung sowie mit Zustimmung der betroffenen Staaten in ein anderes Land überstellt werden darf. Eine verurteilte Person darf nur in das Land überstellt werden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.

Gemäß der Konvention kann jede Vertragspartei (jeder Staat) im Einklang mit ihrer Verfassung oder anderen Gesetzen Begnadigungen, Amnestien oder Strafumwandlungen gewähren. Das Recht, über einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung zu entscheiden, liegt allein bei der verurteilten Person.

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