Das Schlupfloch der ungarischen Regierung: Gastarbeiter dürfen weiterhin nach Ungarn einreisen
Die jüngsten Vorschriften der ungarischen Regierung zur Anwerbung von Gastarbeitern mögen wie ein bedeutender Wandel hin zur Beschränkung von Gastarbeitern erscheinen, aber Schlupflöcher in den neuen Richtlinien sorgen dafür, dass der Zustrom von Nicht-EU-Arbeitskräften nicht völlig versiegt. Trotz der Reduzierung der jährlichen Gastarbeiterquote und der Einschränkung der Liste der förderfähigen Länder bestehen weiterhin Ausnahmen für große Wirtschaftsprojekte und alternative Wege.
Gastarbeiterregelung
Wie die G7 schreibt, hat die jüngste Verschärfung der Regeln für die Anwerbung von Gastarbeitern durch Ungarn eine Debatte ausgelöst, die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen dürften jedoch minimal sein. Die Regierung kündigte eine Senkung der jährlichen Gastarbeiterquote von 65.000 auf 35.000 bis 2025 an und betonte dabei die Politik der Begrenzung ausländischer Arbeitskräfte. Dies spiegelt das Versprechen von Premierminister Viktor Orbán wider, sicherzustellen, dass Ungarn „weder ein Land der Gastarbeiter noch der Migranten“ bleibt.
Die Ausnahmen
Die neuen Regeln beschränken die förderfähigen Nicht-EU-Länder auf solche mit Rückübernahmeabkommen und beschränken die Liste deutlich auf Georgien und Armenien. Allerdings kann die späte Aufnahme der Philippinen als zugelassenes Entsendeland als praktische Anpassung an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes erklärt werden. Auch wenn diese Veränderungen einem politisch rationalen Narrativ entsprechen, dürften die makroökonomischen Auswirkungen von weniger Gastarbeitern begrenzt bleiben.
Die Lücke
Durch die jüngsten Maßnahmen Ungarns wurden die Vorschriften für die Beschäftigung von Gastarbeitern aus Drittstaaten verschärft, wodurch die Zahl der anspruchsberechtigten Nationen von zehn auf nur drei reduziert wurde: Georgien, Armenien und die Philippinen. Diese Änderungen folgen auf die Einführung des Ausländergesetzes im Jahr 2024, das es nur qualifizierten Arbeitgebern – strategischen Partnern der Regierung oder Unternehmen, die an vorrangigen nationalen Investitionen beteiligt sind – und 29 zugelassenen Zeitarbeitsagenturen erlaubt, Gastarbeiter zu rekrutieren. Die Verträge für diese Arbeitskräfte haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein Jahr, während Saisonjobs in der Landwirtschaft und im Tourismus nach vereinfachten Regeln für kürzere Laufzeiten verfügbar bleiben.
Trotz dieser Einschränkungen gibt es Ausnahmen für kritische Wirtschaftsprojekte wie Investitionen von BYD in Szeged und BMW in Debrecen, bei denen Gastarbeiter uneingeschränkt beschäftigt werden können. Darüber hinaus bietet das ab 2024 in Kraft getretene National Card-System für bestimmte Nationalitäten, darunter Bosniaken und Ukrainer, unter strengeren Bedingungen einen alternativen Weg. Diese Anpassungen spiegeln Ungarns Balanceakt zwischen politischen Zielen und wirtschaftlichen Bedürfnissen wider.