
Bußgeld für fehlende elektronische Rechnungen bei Marktkäufen aufgehoben

Kirgisistan hebt Geldstrafe für elektronische Rechnungen auf
Bishkek – 12:20, 08. Mai 2025
Die Geldstrafe für elektronische Rechnungen (E-Invoices) beim Kauf von Waren auf Märkten in Kirgisistan wurde aufgehoben, wie der staatliche Steuerdienst bekannt gab.
Die Behörde stellte klar, dass beim Kauf von Waren auf Märkten ohne E-In-Registrierung keine Strafen mehr verhängt werden. Diese Neuerung richtet sich insbesondere an Käufer, die Produkte von Verkäufern erwerben, die unter einem einheitlichen Steuersatz von 0,1, 0,5 oder 1 Prozent sowie in speziellen Handelszonen, wie Dordoi und Kara-Suu, tätig sind.
Der Steuerdienst erinnerte daran, dass mit der Einführung eines Lizenzsystems, das in naher Zukunft erwartet wird, die bestehenden Steuersätze abgeschafft werden. An ihre Stelle treten Lizenzen, und Unternehmer können künftig ohne elektronische Rechnungen und Bargeldregister operieren.
Die Änderungen sollen die Bedingungen für kleine und mittelständische Unternehmen erleichtern. Gleichzeitig wird die Kontrolle über große Unternehmen und Importe verstärkt.
Almambet Shykmamtov, der Vorsitzende des Steuerdienstes, hatte zuvor erklärt, dass nur große Unternehmen verpflichtet sind, elektronische Rechnungen zu nutzen. Aktuell wird daran gearbeitet, die Regelungen in Abstimmung mit Geschäftsvertretern zu vereinfachen. Seiner Ansicht nach sollten kleine und mittelständische Unternehmen vor übermäßiger Bürokratie und administrativem Aufwand geschützt werden.