
Brüssel setzt Ungarn Frist von zwei Monaten zur Änderung der Waffengesetze

Die Europäische Kommission hat angekündigt, ein Vertragsverfahren gegen Ungarn einzuleiten, da das Land die Richtlinien für den Besitz von Schusswaffen und Alarm- und Signalwaffen nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, berichtet Weltwirtschaft.
Die strengen Regeln für den Besitz von Waffen sollten gemäß der Schusswaffenrichtlinie bis zum 14. Dezember 2019 in das ungarische Gesetz aufgenommen werden. Die Frist für die Umsetzung der Regeln gegen die tödliche Umwandlung von Blankwaffen, die eine weitere Richtlinie darstellen, war der 17. Januar 2020.
Ein unabhängiger forensischer Experte für Waffen, Attila Nagy, sagte in der Ungarischen Nation, dass Ungarn die strengsten Gesetze zum Erwerb und Besitz von Waffen unter den EU-Mitgliedstaaten hat. Die Gesetze sehen vor, dass bestimmte Gründe wie Vormundschaft oder Vorstrafen es unmöglich machen, eine Waffe zu behalten. Die Eignung eines Antragstellers wird durch verschiedene Tests bewertet, darunter eine ärztliche Untersuchung, eine psychologische Bewertung und eine Prüfung der Waffenkenntnisse.
Die Europäische Kommission gab Ungarn nun zwei Monate Zeit, um die erforderlichen Änderungen vorzunehmen. Sollte Ungarn weiterhin die Position der EU im Schiedsverfahren zwischen Staaten und europäischen Investoren untergraben, könnte der Fall an den Europäischen Gerichtshof überwiesen werden. Auch hier hat Ungarn zwei Monate Zeit, um entsprechende Schritte zu unternehmen.
Derzeit besitzen rund 300-350 Tausend ungarische Bürger Waffen für verschiedene Zwecke. Es ist wichtig, dass Personen, die rechtlich Waffen besitzen, ein sauberes Strafregister haben, da dies sonst zur Beschlagnahmung ihrer Waffen führen kann.
Die Situation wird weiter überwacht, um sicherzustellen, dass Ungarn die erforderlichen Änderungen fristgerecht umsetzt.