
BRSA kündigt neue Regelung für Fahrzeugkredite an

Neue Bedingungen für Fahrzeugkredite vom Bankenregulierungs- und Aufsichtsgremium bekannt gegeben
Das Bankenregulierungs- und Aufsichtsgremium hat kürzlich Aktualisierungen bezüglich der Bedingungen für Fahrzeugkredite vorgenommen. Gemäß den geltenden Verordnungen wurden neue Rechnungswerte und Ratenzahlungsfristen festgelegt.
Für Elektrofahrzeuge, die von Steuerzahlern hergestellt werden, die in den Geltungsbereich des vorläufigen Artikels 12 des Steuergesetzes fallen, wurden folgende Kreditlaufzeitgrenzen festgelegt:
– Achtundvierzig Monate für Fahrzeuge mit einem Rechnungswert von einer Million sechshunderttausend türkischen Lira oder weniger
– Sechsunddreißig Monate für Fahrzeuge mit einem Rechnungswert von mehr als einer Million sechshunderttausend türkischen Lira, aber nicht mehr als drei Millionen Lira
– Vierundzwanzig Monate für Fahrzeuge mit einem Rechnungswert von mehr als drei Millionen türkischen Lira, aber nicht mehr als vier Millionen Lira
– Zwölf Monate für Fahrzeuge mit einem Rechnungswert von mehr als vier Millionen türkischen Lira, aber nicht mehr als fünf Millionen Lira
Darüber hinaus wurden Grenzen für das Verhältnis der Kreditsumme zum Wert des Fahrzeugs festgelegt:
– Maximal siebzig Prozent für Fahrzeuge mit einem Rechnungswert von einer Million sechshunderttausend türkischen Lira oder weniger
– Maximal fünfzig Prozent für Fahrzeuge mit einem Rechnungswert von mehr als einer Million sechshunderttausend türkischen Lira, aber nicht mehr als drei Millionen Lira
– Maximal dreißig Prozent für Fahrzeuge mit einem Rechnungswert von mehr als drei Millionen türkischen Lira, aber nicht mehr als vier Millionen Lira
– Maximal zwanzig Prozent für Fahrzeuge mit einem Rechnungswert von mehr als vier Millionen türkischen Lira, aber nicht mehr als fünf Millionen Lira
– Null Prozent für Fahrzeuge mit einem Rechnungswert von über fünf Millionen türkischen Lira
Diese neuen Bedingungen gelten für Fahrzeugkredite und Finanzierungsleasinggeschäfte für den Erwerb von Personenkraftwagen. Interessenten sollten sich über die aktualisierten Bedingungen informieren, um von den neuen Regelungen profitieren zu können.



