
Zollfreie Waren in Usbekistan

Eine Reihe von Waren, die von Unternehmern in das Hoheitsgebiet Usbekistans eingeführt werden, sind in dem Zeitraum vom 1. März 2024 bis zum 1. März 2026 von der Zahlung von Zöllen befreit, so der Präsidialerlass „Über Maßnahmen zur deutlichen Steigerung des Zustroms ausländischer Touristen in die Republik und zur weiteren Beschleunigung des Inlandstourismus“.
Zu diesen Waren gehören Ausrüstung, Maschinen, Rohstoffe, Komponenten und Ersatzteile, Möbel und Inventar, Baumaterialien und andere Materialien für den Bau und die Ausstattung von Hotels, Handels- und Unterhaltungskomplexen. Ebenso sind Ausrüstung für Schwimmbäder und Wasserparks, Drehkreuze, Zahlungsinformationsterminals, Videoüberwachungssysteme, moderne Energiesparsysteme und spezielle Wasserreinigungsfilter von den Zöllen befreit. Ebenso gilt dies für Materialien, Ausrüstung und Technologien, die zur Organisation der Tätigkeit von Einzelhandelsgeschäften für Schmuck und Goldprodukte in Touristenzentren erforderlich sind.
Des Weiteren werden Maßnahmen ergriffen, um den Verkauf staatlicher Vermögenswerte zur Erbringung von Hotel- und Tourismusdienstleistungen zu erleichtern. Dabei ist vorgesehen, Kaufzahlungen unabhängig von der Höhe in Raten von bis zu 5 Jahren zu leisten, und es werden Maßnahmen ergriffen, um den Anfangspreis nicht erhaltener Vermögenswerte zu senken, um bis zu 30% zu verkaufen und ggf. zum Restwert zu verkaufen.
Außerdem erfolgt bei Flügen zu den Flughäfen Muynak und Zaamin der Verkauf von Flugtickets zu Vorzugspreisen für Jugendliche unter 23 Jahren, Empfänger altersbedingter Renten und Leistungen, Menschen mit Behinderungen zu 50 % Vorzugspreisen. Die Kosten von Personenbeförderungsunternehmen im Zusammenhang mit der Gewährung dieses Privilegs werden aus dem Budget abgedeckt. Mit diesen Maßnahmen soll der Zustrom ausländischer Touristen in die Republik Usbekistan deutlich gesteigert und der Inlandstourismus weiter beschleunigt werden.






