
Wir haben keine Befugnis, Kongresse zu überprüfen – BRTK

Der Oberste Wahlausschuss (YSK) hat kürzlich bekannt gegeben, dass er nicht befugt sei, Kongresse gemäß den geltenden Gesetzen zu prüfen. Die Erklärung des YSK bezieht sich auf den 23. Ordentlichen Kongress der Nationalen Einheitspartei und betont, dass der Oberste Wahlausschuss nicht dazu verpflichtet ist, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen oder sie zu überwachen.
Gemäß den Wahl- und Referendumsgesetzen sowie den Gesetzen über politische Parteien liegen die Pflichten und Befugnisse des YSK fest. Es wurde klargestellt, dass der YSK nicht die Autorität hat, die Kongresse und Versammlungen zur Wahl des Vorsitzenden oder der Bezirksverwaltungen einer politischen Partei zu überwachen.
Es wurde auch betont, dass der Oberste Wahlausschuss bisher nicht an solchen Parteikongressen teilgenommen hat. Der YSK ist nur befugt, an den Wahlen teilzunehmen, bei denen die in den Gesetzen festgelegten Parteien Kandidaten für das allgemeine Parlament nominieren.
Die Erklärung des YSK zeigt deutlich, dass die demokratische Kontrolle und Transparenz während der Kongresse und Veranstaltungen weiterhin gewährleistet sind. Trotz der Diskussionen in den sozialen Medien bleibt der Oberste Wahlausschuss seiner rechtlichen Autorität treu und wird weiterhin seine Aufgaben gemäß den Gesetzen erfüllen.