Welche Mehrheit ist für eine Verfassungsänderung erforderlich?
Die erforderliche Mehrheit für eine Verfassungsänderung und wie viele Stimmen erforderlich sind
Einzelheiten zur Änderung der Verfassung sind in Artikel 175 des Gesetzes erläutert. Im selben Artikel werden auch Informationen zur Teilnahme an Wahlen und Volksabstimmungen geteilt. Wie hoch ist also das Quorum für eine Verfassungsänderung?
Welche Mehrheit ist für eine Verfassungsänderung erforderlich, wie viele Stimmen sind erforderlich?
Den Informationen im Artikel „Änderung der Verfassung, Teilnahme an Wahlen und Referenden“ zufolge „kann eine Änderung der Verfassung schriftlich von mindestens einem Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder der Großen Türkischen Nationalversammlung vorgeschlagen werden.“ Vorschläge zur Änderung der Verfassung werden in der Generalversammlung zweimal besprochen. „Die Annahme des Änderungsvorschlags ist mit der geheimen Abstimmung der Dreifünftelmehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder der Versammlung möglich.“
Mit anderen Worten, im Parlament mit 600 Abgeordneten. Der Änderungsvorschlag muss mindestens ein Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder, also 200, betragen. Der Antrag kann vom Abgeordneten schriftlich gestellt werden. Dies ändert sich Für die Annahme des Vorschlags ist eine Drei-Fünftel-Mehrheit, also 360 Stimmen, erforderlich. Der Anwalt muss zustimmen.
Gemäß den in der Fortsetzung des betreffenden Artikels enthaltenen Informationen unterliegen „die Diskussion und Annahme von Vorschlägen zur Änderung der Verfassung den Bestimmungen über die Diskussion und Annahme von Gesetzen, mit Ausnahme der Bestimmungen dieses Artikels.“
Der Präsident kann die Gesetze zu Verfassungsänderungen zur weiteren Prüfung an die Große Nationalversammlung der Türkei zurücksenden. Wenn das Parlament das zurückgegebene Gesetz unverändert mit einer Zweidrittelmehrheit der Gesamtzahl seiner Mitglieder annimmt, kann der Präsident dieses Gesetz einem Referendum unterziehen.
Das Gesetz zur Verfassungsänderung, das vom Parlament mit drei Fünfteln oder weniger als zwei Dritteln der Gesamtzahl der Mitglieder angenommen wird, wird im Amtsblatt veröffentlicht und einem Referendum vorgelegt, sofern es nicht an das Parlament zurückgegeben wird vom Präsidenten.
Direkt oder nach der Rückkehr des Präsidenten kann das Gesetz oder seine Artikel bezüglich der Verfassungsänderung, die mit einer Zweidrittelmehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder der Versammlung angenommen wurden, vom Präsidenten einem Referendum unterzogen werden. Das Gesetz oder relevante Artikel zu Verfassungsänderungen, die nicht zur Volksabstimmung vorgelegt werden, werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Damit die Gesetze zu den im Referendum vorgelegten Verfassungsänderungen in Kraft treten können, müssen mehr als die Hälfte der im Referendum abgegebenen gültigen Stimmen dafür sein.
Bei der Verabschiedung von Gesetzen zur Änderung der Verfassung entscheidet die Große Türkische Nationalversammlung auch darüber, über welche der geänderten Bestimmungen der Verfassung gemeinsam und über welche getrennt abgestimmt wird, wenn dieses Gesetz einem Referendum unterzogen wird.
„Alle notwendigen Maßnahmen, einschließlich Geldstrafen, werden gesetzlich getroffen, um die Teilnahme an Volksabstimmungen, Parlaments- und Nachwahlen sowie Kommunalwahlen sicherzustellen.“