Usbekistan

Was Usbekische Beamte in Einkommenserklärungen offenbaren müssen

Usbekistan: Reform des Einkommens- und Vermögenserklärungssystems für Beamte

Usbekistan steht vor einer grundlegenden Reform seines Gesetzesentwurfs über die Einkommens- und Vermögenserklärung von Beamten. Aufgrund eines Präsidentendekrets vom 21. April wird erwartet, dass sechs Informationskategorien für die Offenlegung verbindlich werden. Gleichzeitig bleiben 20 weitere Kategorien vertraulich. Der Gesetzentwurf soll bis Ende Mai finalisiert werden.

Wichtige Änderungen im Gesetzesentwurf

Das neue Gesetz hat zum Ziel, die Transparenz zu erhöhen und die Korruption zu bekämpfen. Es definiert präzise die Themen und den Umfang der Erklärungen, die Liste der erforderlichen Informationen sowie das Format und die Einreichungsverfahren. Ein Überprüfungsmechanismus wird ebenfalls implementiert.

Laut dem Nationalen Anti-Korruptionsrat müssen die folgenden sechs Kategorien in den Einkommenserklärungen offengelegt werden:

  1. Vollständiger Name des Antragstellers
  2. Informationen über Ehepartner und minderjährige Kinder
  3. Arbeitsplatz und Berufsbezeichnung
  4. Gesamteinkommen
  5. Immobilienbestände
  6. Fahrzeuge

Im Gegensatz dazu bleiben 20 Kategorien von Informationen, wie etwa die Residenzadresse und Einkünfte aus der Landwirtschaft, vertraulich.

Einreichungsverfahren und Überwachung

Die Einkommenserklärungen müssen jährlich bis zum 1. April über das „Erklärung des elektronischen Informationssystems“ eingereicht werden. Die Daten zu den deklarierten Vermögenswerten werden automatisch mit relevanten Datenbanken verknüpft. Die Antikorruptionsbehörde wird als zuständige Institution fungieren und die Einhaltung der Regelungen überwachen sowie die offengelegten Informationen auf ihrer offiziellen Website veröffentlichen.

Historischer Kontext

Die Bemühungen um ein Einkommens- und Vermögenserklärungssystem für Beamte in Usbekistan laufen seit 2017. Ursprünglich sollten auch Ausgaben für die Familienangehörigen deklariert werden; die aktuelle Version begrenzt die Pflicht jedoch auf das Einkommen und die minderjährigen Kinder.

Trotz mehrerer Ankündigungen, das System ab dem 1. Januar 2022 einzuführen, wurden die Fristen mehrmals verschoben. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht eine zweistufige Implementierung vor: Zunächst für hochrangige Beamte und in einer zweiten Phase für andere öffentliche Bedienstete.

Die Anti-Korruptionsbehörde betont die Dringlichkeit und die Notwendigkeit, die Gesetzgebung zügig voranzutreiben, um die Transparenz und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Sektor zu erhöhen.

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