
Warnung der Zentralbank: Keine Weitergabe von OTP-Codes zur Vorbeugung von Betrug

Die Zentralbank klärt Bedenken hinsichtlich unbefugter Abhebungen von Bankkarten durch Anrufe
Die Zentralbank hat eine formelle Erklärung herausgegeben, um die jüngsten in den sozialen Medien verbreiteten Bedenken hinsichtlich unbekannter Telefonanrufe auszuräumen, die angeblich zu automatischen Abhebungen von Bankkarten führen.
Berichten in sozialen Netzwerken zufolge behaupteten einige Bürger, dass die Beantwortung von Anrufen von unbekannten Nummern zu einer unbefugten Abhebung von Geldern von ihren Bankkarten geführt habe. Die Zentralbank hat sich offiziell mit diesen Vorwürfen befasst.
Überprüfungs- und Sicherheitsmaßnahmen
Die Zentralbank erklärte, dass ein Bürger, wenn er sich in einer mobilen Anwendung einer Geschäftsbank oder eines Zahlungssystems registriert, seine Telefonnummer angibt und einen per SMS erhaltenen Bestätigungscode eingibt. Darüber hinaus müssen sich Benutzer möglicherweise einer biometrischen Überprüfung unterziehen, um ihre Identität zu bestätigen. Nach erfolgreicher Registrierung können Nutzer ihre Bankkarte mit der mobilen Anwendung verknüpfen.
Um eine Bankkarte zu verknüpfen, wird ein Einmalpasswort (OTP) an die mit der Karte verknüpfte Telefonnummer gesendet. Die Karte wird nur dann mit der Anwendung verknüpft, wenn der Benutzer das OTP korrekt eingibt. Die bei der Registrierung angegebene Telefonnummer muss mit der auf der Bankkarte verknüpften Telefonnummer übereinstimmen. Andernfalls lehnt die Anwendung die Kartenverknüpfung ab.
Darüber hinaus beschränken Geschäftsbanken und Zahlungsorganisationen aus Sicherheitsgründen die Verwendung neu registrierter Bankkarten in mobilen Anwendungen für bis zu eine Stunde.
Risiken unbefugter Abhebungen
Die Zentralbank betonte, dass Gelder nur dann rechtswidrig abgehoben werden können, wenn Benutzer:
Geben Sie Ihre Anmeldedaten, Passwörter oder OTP-Codes an Dritte (Betrüger) weiter.
Installieren Sie schädliche APK-Dateien, die über Messenger verbreitet werden, auf ihren Mobilgeräten.
„Die Beantwortung von Anrufen von unbekannten Nummern allein kann nicht zu unbefugten Abhebungen von Bankkarten führen“, betonte die Zentralbank.