
„Wahlurnenausschuss: Anzahl, Pflichten und Befugnisse“ – Last Minute Türkiye Nachrichten

Es wird „WAHL“ oder „JA“ Siegel geben
Am Wahltag, dem 14. Mai, wird der Wahlurnenausschuss eine Stunde vor der Wahlzeit zusammenkommen, um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft. Ein Wähler kann nur einmal für dieselbe Wahlstimme abgeben. Vor der Abgabe seiner Stimme muss der Wähler dem Wahlurnenausschuss seinen Ausweis und gegebenenfalls das Wählerinformationsblatt vorlegen.
Bevor der Präsident den geschlossenen Wahlraum betritt, stempelt er „PRÄFERENZ“ oder „JA“ auf dem kombinierten Stimmzettel, indem er den Abschnitt, der für den Präsidentschaftskandidaten, die politische Partei, das Bündnis oder den unabhängigen Kandidaten reserviert ist, nicht überfüllt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Stimmzettel nur gefaltet und in den Umschlag gesteckt werden darf, ohne irgendwelche Markierungen oder Unterschriften. Stimmzettel für Präsidentschafts- und Parlamentswahlen werden in denselben Umschlag gesteckt.
Die Abgeordneten können ihre Stimme außerhalb ihres Wahlkreises abgeben, indem sie ihre parlamentarische Identität und ein Wählerinformationsblatt vorlegen. Die Präsidentschafts- und Parlamentskandidaten können ihre Stimme durch Vorlage des Wählerinformationsblatts abgeben, aus dem hervorgeht, dass sie Präsidentschafts- oder Parlamentskandidaten des Vorsitzenden sind, jedes Provinzwahlvorstands.
Die Umschläge müssen gemäß den Vorgaben des Wahlurnenausschusses gestaltet sein, um gültig zu sein. Jedes Siegel, das nicht das Wasserzeichen “Oberster Wahlvorstand der Republik Türkei”, das YSK-Emblem, das Siegel des Bezirkswahlvorstands oder das Siegel des Wahlurnenausschusses trägt oder vollständig zerrissen ist, gilt als ungültig. Umschläge mit Unterschrift, Schrift, Fingerabdrücken oder anderen Markierungen werden auch als ungültig erachtet.
Die Auszählung und Aufteilung der Stimmen erfolgt offen, und die Anwesenden im Wahllokal können dies verfolgen. Zunächst werden die Stimmzettel für die Präsidentschaftswahl ausgezählt und aufgelistet. Der Präsident liest die Vorderseite des Stimmzettels vor, damit alle sehen und hören können. Wenn der „JA“ Stempel in einem Politikbereich gedrückt wurde, der für eine politische Partei reserviert ist und von dort in den Bündnistitel übergeht, dann werden diese Stimmen als gültig gezählt und werden in der Spalte dieser politischen Partei auf dem Zählblatt vermerkt. In allen anderen Fällen, in denen der Stempel „JA“ oder „PRÄFERENZ“ nur innerhalb des Bündnisgebiets gedrückt wird, gelten die Stimmen auch als gültig.