
Vorverurteilung, Zeugenschutz und richterliche Unabhängigkeit: Senatoren stimmen für neues Gesetz

In Usbekistan wurden wichtige Bestimmungen zur Stärkung der Justiz verabschiedet
Während der fünften Plenarsitzung des Senats wurde das Gesetz „über Änderungen und Ergänzungen zu bestimmten gesetzgebenden Handlungen der Republik Usbekistan im Zusammenhang mit der Annahme der neuen Version der Verfassung der Republik Usbekistan, die darauf abzielt, die Rechte und Freiheit der Justizaktivitäten zu stärken“, genehmigt.
In den letzten Jahren hat Usbekistan erhebliche Reformen durchgeführt, um sein Rechtssystem zu verbessern und die Unabhängigkeit der Justiz zu gewährleisten. Diese Reformen umfassen verschiedene Bereiche wie Verbesserungen im Justizverfahren, die Steigerung der Transparenz und Unparteilichkeit bei Gerichtsentscheidungen sowie die Stärkung der Garantien für den Schutz der Rechte, Freiheiten und rechtlichen Interessen der Bürger und Unternehmen.
Das Gesetz sieht Änderungen am Strafverfahrenskodex vor, die es einem Verdächtigen, einem Angeklagten oder einem Beklagten erlauben, sein Recht auf Schweigen auszuüben, ohne seine Unschuld beweisen zu müssen. Es wird auch ein Recht für Zeugen eingeführt, sich selbst oder ihre nahen Verwandten nicht belasten zu müssen.
Des Weiteren werden klare rechtliche Gründe für die Disqualifizierung eines Richters festgelegt, um sicherzustellen, dass Maßnahmen nur gemäß den rechtlichen Verfahren ergriffen werden. Es wird jegliche Einmischung in die Justizaktivitäten verboten und bestätigt, dass Richter nicht für ihre Entscheidungen haftbar gemacht werden können.
Die Gesetzgebung stärkt auch die Rechte des Obersten Gerichtshofs zur Gesetzgebung und legt fest, dass nur Angelegenheiten in seiner Zuständigkeit vorgeschlagen werden können.
Die Teilnehmer der Sitzung betonten die Bedeutung dieses Gesetzes für den Schutz der Bürgerrechte und die Qualität der Justiz. Seine Annahme bietet die erforderlichen rechtlichen Garantien für die direkte Anwendung von Verfassungsnormen und die Einhaltung der Verfassung in der Justizverwaltung. Es stärkt den Schutz individueller Rechte und Freiheiten durch das Justizsystem.