Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Freihafens und der Zone im Amtsblatt – BRTK –
Gesetzentwurf zur Änderung des Freihafen- und Zonenrechts veröffentlicht
Der kürzlich veröffentlichte Gesetzentwurf zur Änderung des Freihafen- und Zonenrechts wurde der Öffentlichkeit vorgestellt. Natürliche und juristische Personen haben die Möglichkeit, binnen zwanzig Tagen ihre Stellungnahmen und Vorschläge zum Inhalt des Gesetzentwurfs schriftlich beim Präsidenten des Parlaments einzureichen.
Ziel des Entwurfs ist es, die Voraussetzungen für den Erhalt einer Betriebsgenehmigung im Freihafen und der Region neu festzulegen. Des Weiteren sollen die zu erhebenden Gebühren aktualisiert werden, sowie natürliche oder juristische Personen reguliert werden, die im Freihafen und der Region registriert sind, jedoch über keine Räume, Büros oder geschlossenen Bereiche verfügen. Zudem ist geplant, die Frist für die Gebührenzahlung festzulegen und die Art und Weise der Hinterlegung zu regeln.
Es bleibt abzuwarten, wie die eingereichten Stellungnahmen und Vorschläge das endgültige Gesetz beeinflussen werden.