Usbekistan

Verlängerung der Zahlungsfrist für Studiengebühren bis zum 1. Dezember

Das Ministerium für Hochschulbildung, Wissenschaft und Innovationen hat soeben bekannt gegeben, dass die Frist zur Zahlung der Studiengebühren für Bachelor- und Masterstudierende im ersten Jahr bis zum 1. Dezember 2024 verlängert wurde. Diese Entscheidung wurde von der Staatskommission bestätigt und betrifft Studierende, die im Jahr 2024 zum Studienjahr 2025 aufgenommen werden.

Die Verlängerung ist für verschiedene Kategorien von Studienanfängern vorteilhaft, darunter Studierende im Rahmen von grundlegenden oder differenzierten Verträgen, Bewerber aus Karakalpakstan, die zusätzliche Quoten gemäß dem Präsidialerlass Nr. PF-213 erhalten haben, sowie Studierende, die versetzt oder wieder eingestellt wurden.

Gemäß der neuen Regelung müssen Studierende, die im Rahmen der Zulassungskontingente aufgenommen werden, mindestens 25 % ihrer jährlichen Studiengebühren bezahlen, wenn sie im Rahmen des Basisvertrags eingeschrieben sind. Studierende, die sich für differenzierte Vertragslaufzeiten entscheiden, müssen bis zur verlängerten Frist mindestens 50 % der angegebenen jährlichen Studiengebühren abdecken.

Für Studierende ab dem zweiten Studienjahr besteht die Möglichkeit, nach Ermessen der Universitätsverwaltung eine Verlängerung der Zahlung der Studiengebühren zu erhalten. Dies soll den Studierenden Flexibilität und Unterstützung bieten, um ihr Studium erfolgreich fortzusetzen.

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