
„Verfassungsgerichtshof: Verheiratete Frauen brauchen nach 9 Monaten keine Nachnamensklage mehr“

Türkische Frauen dürfen ihren Nachnamen nach der Heirat nun auch alleine verwenden
Das 8. Familiengericht in Istanbul hat eine Aufhebungsentscheidung gefordert, da es Frauen gegenüber Männern ungerecht behandelt sah. Bisher durften Frauen nur auf schriftlichen Antrag beim Standesbeamten oder später beim Standesamt ihren bisherigen Familiennamen vor dem Familiennamen ihres Mannes führen. Eine Frau, die zuvor zwei Nachnamen hatte, konnte dieses Recht nur für einen Nachnamen in Anspruch nehmen. Der Oberste Gerichtshof hat die Bestimmung in Artikel 187 des Zivilgesetzbuchs aufgehoben, da diese gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Das Gericht betonte, dass Männer und Frauen die gleichen Rechte haben und die Familie auf der Gleichheit der Ehegatten beruht. Bisher durften Männer ihren Nachnamen alleine führen, da die Regel vorsieht, dass die Frau den Nachnamen vor der Eheschließung nur nach der Eheschließung, aber vor dem Nachnamen des Mannes führen darf. Dies führte zu einer unterschiedlichen Behandlung aufgrund des Geschlechts zwischen Ehepartnern, die sich in einer vergleichbaren Situation befanden.
Die Entscheidung gilt ab jetzt und Frauen müssen keine Klage mehr einreichen, um ihren einzigen Nachnamen erst nach der Heirat alleine zu verwenden. Es ist wichtig zu betonen, dass Frauen die gleichen Rechte wie Männer haben sollten, ohne auf gerichtliche Rechtsbehelfe zurückgreifen zu müssen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist ein Schritt in die richtige Richtung für die Gleichstellung der Geschlechter in der Türkei.



