Usbekistan

Vereinheitlichung der Gebühr für temporäre Einfuhr ausländischer Autos

Die neue Regelung in Usbekistan sieht vor, dass alle Autos, unabhängig von ihrer Motorleistung, eine einheitliche Gebühr für die vorübergehende Einfuhr über die Zollgrenze zahlen müssen. Diese Änderung wurde durch einen gemeinsamen Beschluss des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen und des Innenministeriums eingeführt.

Gemäß dem Beschluss können ausländische Autos nach Ablauf der vollständigen Befreiung von Zöllen und Steuern für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen pro Jahr vorübergehend eingeführt werden. Für jeden Tag, an dem die Ausfuhrfrist überschritten wird, muss eine Gebühr von 1 BCA entrichtet werden.

Früher musste für jeden überfälligen Tag der Entfernung eine Zahlung in Höhe von 0,7 % des BCA für jede PS des Fahrzeugs geleistet werden. Mit der neuen Regelung entfällt diese differenzierte Gebührenstruktur zugunsten einer einheitlichen Gebühr für alle Fahrzeuge.

Der Beschluss trat am 2. Mai 2024 in Kraft und soll eine gerechtere und transparentere Regelung für die vorübergehende Einfuhr von Autos in Usbekistan sicherstellen.

ACM Cyprus

Esta Construction

Pools Plus Cyprus

Diese Nachricht wurde dieser Quelle entnommen und von künstlicher Intelligenz umgeschrieben.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"