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„Verbotswahl: Aktuelle Nachrichten von Wahlverboten“

Wahltag: Was ist erlaubt und was ist verboten?

Die Freiheit der politischen Parteien, politische Propaganda für die Wahlen zu betreiben, wurde am 10. Tag vor dem Wahltag durch Artikel 49 des Gesetzes Nr. 298 über Grundbestimmungen von Wahlen und Wählerverzeichnissen geregelt. Gemäß dieser Regelung durften politische Parteien ihre Propaganda bis zum Vortag um 18.00 Uhr betreiben.

Am Wahltag besteht ein Verbot für Radiosender und sämtliche Medienorgane, Vorhersagen und Kommentare zur Wahl und zu den Wahlresultaten abzugeben. Zwischen 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr werden vom YSK lediglich Nachrichten und Mitteilungen zur Wahl ausgestrahlt. Ab 21:00 Uhr am Wahltag sind alle Übertragungen kostenfrei.

Das Sendeverbot kann vom YSK am Folgetag um 21:00 Uhr aufgehoben werden, wenn dies für notwendig erachtet wird. Die RTÜK hat in einer Erklärung darauf hingewiesen, dass nach Schließung der Wahllokale das Veröffentlichen von Wahlergebnissen und manipulierenden Berichten, die die Öffentlichkeit irreführen können, verboten ist. Sollten sich Organisationen nicht an das Sendeverbot halten, werden die härtesten Sanktionen verhängt.

Gemäß der YSK-Entscheidung dürfen von 6:00 Uhr bis Mitternacht am Wahltag keine alkoholischen Getränke verkauft werden und es ist verboten, diese an öffentlichen Orten auszuschenken oder zu trinken. Vergnügungsstätten bleiben während des Abstimmungszeitraums geschlossen und Mahlzeiten sind nur in Restaurants erlaubt, die keine Vergnügungsstätte sind. Niemand, außer denjenigen, die für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung verantwortlich sind, darf Waffen tragen.

Am Wahltag können Trauungen auch nach 18.00 Uhr durchgeführt werden, sofern alle Wahlverbote und Regeln eingehalten werden.

ACM Cyprus

Esta Construction

Pools Plus Cyprus

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