
Verbote aller Diskriminierungsformen in Kirgisistan – Bericht in Genf

Kirgisistan setzt sich für die Bekämpfung von Rassendiskriminierung ein
Der stellvertretende Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs von Kirgisistan, Nurgul Bakirova, hat an der Präsentation der 11. und 12. regelmäßigen Berichte des Landes zur Umsetzung des internationalen Übereinkommens zur Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung teilgenommen. Diese Sitzung des UN-Komitees fand vom 1. bis 2. Mai 2025 in Genf, Schweiz, statt.
Laut dem Pressedienst des Obersten Gerichtshofs hat Kirgisistan seit seinem Beitritt zur Konvention im Jahr 1996 die Bestimmungen auf nationaler Ebene konsequent umgesetzt. Jegliche Form von Diskriminierung, sei es aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit oder Nationalität, ist gesetzlich verboten. Antidiskriminierungsnormen sind in der Verfassung, der Verfahrensgesetzgebung und mehreren sektoral relevanten Gesetzen verankert.
Nurgul Bakirova betonte, dass die kirgisischen Gerichte, unabhängig vom Hintergrund der Betroffenen, einen effektiven Schutz der individuellen Rechte gewährleisten. Die nationale Justiz wendet sowohl inländische als auch internationale Rechtsstandards an, einschließlich der spezifischen Bestimmungen des Konvents. Zudem existiert ein rechtlicher Mechanismus, der es ermöglicht, gegen Gesetze vorzugehen, die die Antidiskriminierungsprinzipien verletzen.
Die Gerichte betrachten auch Verbrechen, die durch rassistische, ethnische oder religiöse Motive als erschwerende Umstände motiviert sind. Strafen werden verhängt, insbesondere bei der Förderung von Vorherrschaft und Extremismus.
Seit 2019 haben über 400 Richter in Kirgisistan Schulungen zum Schutz der Menschenrechte und zu internationalen Rechtsstandards absolviert. Bakirova stellte fest, dass das kirgisische Justizsystem von Vertretern verschiedener Nationalitäten besetzt ist und der Gender-Balance Rechnung getragen wird: Von insgesamt 470 Richtern sind 38 Prozent Frauen.
„Kirgisistan ist weiterhin den Grundsätzen von Gleichheit, Gerechtigkeit und dem Respekt vor Vielfalt verpflichtet. Wir erkennen an, dass die Bekämpfung von Rassendiskriminierung nicht nur eine internationale Verpflichtung ist, sondern auch ein entscheidender Schritt zum Aufbau einer harmonischen und integrativen Gesellschaft“, erklärte sie.
Das Land drückt seine Bereitschaft aus, die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern und der Vereinten Nationen fortzusetzen, um alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und die Gerechtigkeit zu stärken.