
Verbot von Schwangerschaftsbedingten Entlassungen nach neuem Arbeitsrecht

Neue Arbeitsgesetzbuchänderungen verbieten Entlassung von schwangeren Mitarbeitern
In den Arbeitsgesetzbuch wurden Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, die besagen, dass die Entlassung von Mitarbeitern aufgrund von Schwangerschaft oder Elternstatus verboten ist.
Die aktualisierte Gesetzgebung bringt mehrere wichtige Änderungen mit sich. Dazu gehört die Einführung eines elektronischen Arbeitsvertragsregistrierungssystems in der abteilungsübergreifenden Software und dem Hardwarekomplex des „Unified National Labour System“. Ebenfalls überarbeitet wurden die Vorschriften für unbezahlte Urlaubszeiten und die Berechnung der durchschnittlichen Löhne der Angestellten.
Des Weiteren wurden Änderungen am „Bildungsgesetz“ durchgeführt, um zu klären, welche Arten von Bildungseinrichtungen es Mitarbeitern ermöglichen, Abend- oder Teilzeitstudien zu absolvieren.
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft das strikte Verbot der Entlassung von Mitarbeitern aufgrund von Schwangerschaft oder Elternstatus.
Im Zuge der neuen Regelungen müssen Regierungsbehörden und Organisationen während des Einstellungsprozesses unabhängig von den Details eines Bewerbers, dessen Ausweis und Arbeitsaufzeichnungen einholen. Dies wird durch abteilungsübergreifende Integrationsplattformen in Informationssystemen erleichtert, wodurch Papierkram und administrative Belastungen reduziert werden.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass die Arbeitsgesetzgebung auch für Beamte in Gebieten gelten wird, die nicht speziell durch das „Gesetz über den öffentlichen Dienst“ reguliert werden.
Das Gesetz tritt unmittelbar nach seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.