
Verbot von ausländischen, nicht registrierten E-Commerce-Plattformen in Usbekistan

Das Ministerkabinett in Usbekistan hat kürzlich ein Dekret verabschiedet, das Maßnahmen zur Weiterentwicklung des E-Commerce im Land vorsieht. Gemäß diesem Dekret sollen Plattformen wie Temu dazu verpflichtet werden, sich im Land zu registrieren oder andernfalls mit Einschränkungen ihrer Aktivitäten rechnen müssen.
Das Dokument besagt, dass nur juristische Personen, die in Usbekistan ansässig sind, als Betreiber des elektronischen Handels tätig sein dürfen. Dazu zählen unter anderem elektronische Handelsplattformen, Auftragsaggregatoren und Betreiber von digitalen Streaming-Diensten.
Es wurde klargestellt, dass Personen oder Unternehmen, die lediglich Informationen über Waren, Dienstleistungen und digitale Produkte über ihre Plattform bereitstellen, jedoch keine elektronischen Verträge eingehen, nicht als E-Commerce-Betreiber gelten.
Ab dem 1. Juli 2025 müssen E-Commerce-Betreiber in Usbekistan bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter die Registrierung als juristische Person im Land, die Einhaltung der geltenden Gesetze zum elektronischen Geschäftsverkehr, zum Datenschutz, Urheberrecht, Verbraucherschutz und Werbung sowie die Bereitstellung von Informationen über ihre Aktivitäten auf Anfrage.
Des Weiteren müssen die Unternehmen die Einzelhandelsvorschriften einhalten und sicherstellen, dass ihre Informationssysteme den erforderlichen Servicestandards entsprechen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den E-Commerce in Usbekistan zu regulieren und weiterzuentwickeln.






