Usbekistan

„Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz der Arbeitnehmer vor Berufsrisiken“

Usbekistan ratifiziert ILO-Übereinkommen zum Schutz vor Berufsrisiken

Im Rahmen der 40. Plenarsitzung wurde kürzlich das Gesetz „Über die Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 148 zum Schutz der Arbeitnehmer vor Berufsrisiken durch Luftverschmutzung, Lärm und Vibrationen bei der Arbeit (Genf, 20. Juni 1977)“ von Usbekistans Senat genehmigt. Dieses Übereinkommen hat das Ziel, nationale Gesetze oder Vorschriften zur Verhütung und Begrenzung berufsbedingter Risiken aufgrund von Luftverschmutzung, Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz festzulegen.

Die Ratifizierung des ILO-Übereinkommens sieht systematische Kontrollmaßnahmen vor, um die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz zu bewerten, schädliche und gefährliche Produktionsfaktoren zu identifizieren sowie die Intensität von Arbeitsprozessen und das Risiko von Ausrüstungsverletzungen zu bewerten.

Die Senatsvorsitzende, Tanzila Narbayeva, betonte, dass Arbeitsschutzbedingungen, die den Anforderungen internationaler Standards entsprechen, nicht nur in staatlichen, sondern auch in privaten Unternehmen verfügbar sein müssen. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf den Arbeitsschutz sind gleich wichtig, unabhängig davon, in welchem Bereich sie arbeiten.

Die Ratifizierung des Übereinkommens dient dazu, die nationale Gesetzgebung zu verbessern und die wirksame Umsetzung internationaler Standards für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Usbekistan zeigt damit sein Engagement für grundlegende internationale Prinzipien und Standards zur Gewährleistung der Arbeitnehmerrechte.

Das Übereinkommen wurde von 47 Staaten weltweit ratifiziert, und Arbeitgeber im nichtstaatlichen Sektor müssen die Anforderungen dieses internationalen Dokuments kennen und strikt befolgen.

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