
Usbekistans neues Strafgesetzbuch bekämpft häusliche Gewalt gegen Kinder

Das deutsche Strafgesetzbuch wird um einen neuen Absatz erweitert, der die Haftung für familiäre (häusliche) Gewalt gegen Kinder einführt.
Der Ausschuss für demokratische Institutionen, Nichtregierungsorganisationen und Selbstverwaltungskörper der gesetzgebenden Kammer hat einen Gesetzesentwurf vorläufig geprüft, der Änderungen und Ergänzungen bestimmter Rechtsdokumente vorsieht, um die Schutzmaßnahmen gegen familiäre (häusliche) Gewalt zu stärken.
Dieser Gesetzentwurf beinhaltet Änderungen und Ergänzungen bestimmter Artikel des Strafgesetzbuchs, des Strafprozessrechts und der Verwaltungshaftung. Insbesondere wird Artikel 126-1 des Strafgesetzbuchs, der sich mit familiärer (häuslicher) Gewalt befasst, um die Verantwortung für die Ausübung solcher Gewalt gegen Kinder erweitert.
Während der Sitzung einigten sich die Ausschussmitglieder darauf, den Gesetzesentwurf in den Sitzungen der politischen Parteifraktionen zu prüfen. Die Einführung dieses neuen Absatzes zeigt das Bestreben, Kinder besser vor familiärer Gewalt zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.






