Usbekistan

Usbekistans Komitee für religiöse Angelegenheiten veröffentlicht neue Lizenzbestimmungen für Umrah-Veranstalter

Das Komitee für religiöse Angelegenheiten in Usbekistan hat kürzlich eine Warnung bezüglich der zunehmenden Werbung von Reiseveranstaltern herausgegeben, die Dienstleistungen für die Organisation von Umrah-Reisen anbieten, die für Oktober bis Dezember geplant sind. Es wurde betont, dass ab dem 5. Oktober dieses Jahres alle Aktivitäten in diesem Sektor ohne entsprechende Lizenz als illegal gelten und zu erheblichen Strafen führen können.

Laut den Änderungen des Gesetzes „Über Lizenzierungs-, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren“, das Präsident Shavkat Mirziyoyev am 2. Juli 2024 unterzeichnet hat, wird die Organisation und Durchführung von Umrah-Veranstaltungen ab dem 5. Oktober als eine eigene Art lizenzierter Tätigkeit eingestuft.

Juristische Personen, die gegen diese Regelung verstoßen, müssen mit einer Geldstrafe in Höhe des 200-fachen BCU, also insgesamt 68 Millionen UZS, rechnen.

Das Komitee für religiöse Angelegenheiten wurde als autorisiertes Gremium für die Lizenzierungstätigkeit in diesem Bereich benannt. Es ist wichtig, dass Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind, die erforderlichen Lizenzen beantragen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

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