Usbekistan

Usbekistan verschärft Zollbestimmungen für Nahrungsergänzungsmittel

Neue Vorschriften für den Import von Nahrungsergänzungsmitteln in Usbekistan ab Juli 2025

Ab dem 20. Juli 2025 treten in Usbekistan neue Vorschriften für den Import von Nahrungsergänzungsmitteln (biologisch aktive Zusatzstoffe oder BAAs) für den persönlichen Gebrauch in Kraft. Diese Änderung zielt darauf ab, die Vorschriften zur Einfuhr solcher Produkte zu straffen und den Marktzugang zu regulieren.

Zusätzlich wird das Land die zollfreien Einfuhrgrenzen für Tabak- und Parfümprodukte überarbeiten. Dies geschieht im Einklang mit einer Resolution des Kabinetts der Minister vom 19. April, die darauf abzielt, die Regeln für die Verschiebung bestimmter Warenarten über die Zollgrenze zu verbessern.

Wichtig zu erwähnen ist, dass ab dem 1. Mai die Regeln für zollfreie Importe durch Einzelpersonen verschärft werden. Das zollfreie Limit für Importe über Flughäfen wird auf 1.000 US-Dollar gesenkt, während es derzeit noch bei 2.000 US-Dollar liegt. Im Eisenbahnverkehr wird das Limit sogar auf 500 US-Dollar reduziert (von bisher 1.000 US-Dollar).

Die neuen Regelungen bringen auch Änderungen bei den zollfreien Zulagen für eine Reihe anderer Waren mit sich. So bleibt die Grenze für Alkohol unverändert bei bis zu 2 Litern. Für Tabakprodukte hingegen wird anstelle einer allgemeinen Grenze von 10 Packungen eine genaue Mengengrenze eingeführt.

Diese Maßnahmen spiegeln das Bestreben Usbekistans wider, den Kulturaustausch und die öffentliche Gesundheit durch klarere und strengere Importbestimmungen zu fördern.

ACM Cyprus

Esta Construction

Pools Plus Cyprus

Diese Nachricht wurde dieser Quelle entnommen und von künstlicher Intelligenz umgeschrieben.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"