
Usbekistan verbietet Wohnhaus-Abriss ohne Entschädigung

Am 29. August genehmigte Shavkat Mirziyoyev eine Reihe von Gesetzesänderungen. Das Gesetz wurde in der Zeitung „Xalq So’zi“ veröffentlicht und tritt ab diesem Tag in Kraft.
Das Dokument enthält einen Zusatz zum Wohnungsgesetz, der darauf abzielt, „Garantien für den Schutz des Privateigentums und der Rechte der Eigentümer“ zu stärken. In der Präambel heißt es, dass die Ausweitung des Rechtsschutzes für Wohnraum in der aktualisierten Verfassung vorgesehen sei.
Gemäß den Änderungen kann niemandem seine Wohnung entzogen werden, außer durch eine gerichtliche Entscheidung im Einklang mit dem Gesetz. In solchen Fällen muss der Eigentümer vorab eine Entschädigung erhalten, die dem Wert der Wohnung und etwaiger entstandener Verluste entspricht.
Der Wohnungsbaukodex legt außerdem fest, dass Änderungen am äußeren Erscheinungsbild, Umbauten oder Abrisse von Wohnhäusern in Übereinstimmung mit den städtebaulichen Vorschriften durchgeführt werden müssen. Bisher hieß es, diese Maßnahmen seien mit der Genehmigung der örtlichen Behörden „erlaubt“.
Das Stadtplanungsgesetz enthält nun ein Verbot, Gebäude und Bauwerke in Gebieten zu planen oder zu errichten, in denen die Gefahr von Schlammlawinen und Erdrutschen besteht. Diese Änderung soll sicherstellen, dass beim Bau mögliche Risiken durch Naturkatastrophen und den Klimawandel berücksichtigt werden.
Darüber hinaus wird das Gesetz „Über die Gewährleistung der Freiheit der unternehmerischen Tätigkeit“ um eine Bestimmung über den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Arbeitskräften und Finanzmitteln ergänzt. Beschränkungen, Aussetzungen oder Verbote ihrer Bewegung aufgrund territorialer Prinzipien sind nicht zulässig.
Diese Änderung wurde im Oktober 2023 vom Büro des Wirtschaftsombudsmanns vorgeschlagen. Die Agentur nahm Beschwerden mehrerer Unternehmen über den Transport von Waren in andere Regionen zur Kenntnis, einschließlich des Transits für Exportzwecke.






