
Usbekistan tritt der Eurasian Development Bank bei, um wirtschaftliche Zusammenarbeit zu fördern

Auf der fünften Plenarsitzung des Senats Oliy Majlis haben die Senatoren das Gesetz „über den Beitritt von Usbekistan zur Eurasian Development Bank“ überprüft und genehmigt.
Die Bank wird gemäß internationalen Vereinbarungen, internationalem Recht und allgemein anerkannten Bankgrundsätzen tätig sein. Die Charta, die der Vereinbarung beigefügt ist, regelt ihre Aktivitäten, einschließlich Ziele, Funktionen, autorisiertes Kapital und Verwaltungsverfahren.
Die Eurasian Development Bank wird auch für die Sammlung, Analyse und Systematisierung von Daten zu wirtschaftlichen Bedingungen, Finanzmärkten, Investitionsmöglichkeiten sowie Geld- und Devisenbeziehungen ihrer Mitgliedstaaten verantwortlich sein.
Der Beitritt Usbekistans zur Vereinbarung schafft eine rechtliche Grundlage für die volle Beteiligung des Landes an den Aktivitäten der Bank. Dies wird dazu beitragen, wirtschaftliche Bindungen zu stärken, das Wirtschaftswachstum zu fördern und die Integrationsprozesse in der eurasischen Region durch Investitionskooperation zu unterstützen.
Zuvor hatte auch die Legislativkammer von Oliy Majlis den Beitritt Usbekistans genehmigt.
Mit einem autorisierten Kapital von 7 Milliarden US-Dollar finanziert die Eurasian Development Bank Investitionsprojekte in ihren Mitgliedstaaten. Zu den Hauptbereichen gehören die Unterstützung von Projekten in den Bereichen Green Economy, Transport und Logistik, erneuerbare Energien, digitale Transformation und Landwirtschaft.