Usbekistan

Usbekistan ratifiziert ILO-Übereinkommen zur Teilzeitarbeit

Eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten hinsichtlich Lohn und sozialer Absicherung ist verboten.

Der Pressedienst des Oberhauses des Oliy Majlis meldete, dass der Senat der Ratifizierung des ILO-Übereinkommens über Teilzeitarbeit zugestimmt habe.

Das Übereinkommen wurde 1994 in Genf verabschiedet. Ziel des Dokuments ist es, angemessene Arbeitsbedingungen für Teilzeitbeschäftigte sicherzustellen und sie vor Diskriminierung bei Lohn und sozialer Absicherung zu schützen.

Teilzeitbeschäftigte dürfen bei einer Berechnung auf Stunden- oder Leistungsbasis, proportional zu ihrer Arbeitszeit bzw. ihrem Produktionsvolumen, keinen geringeren Lohn erhalten als Vollzeitbeschäftigte.

Die Bedingungen für bezahlten Urlaub, Krankheitsurlaub und Mutterschaftsurlaub für Teilzeitbeschäftigte sollten denen für Vollzeitbeschäftigte entsprechen. Darüber hinaus sollten sie in Bereichen wie Arbeitssicherheit und Hygiene sowie Tarifverträgen die gleichen Rechte haben.

Bisher wurde das Dokument von 20 Ländern ratifiziert, darunter Australien, Finnland, Russland und Kasachstan. Senatoren wiesen darauf hin, dass der Beitritt Usbekistans zum Abkommen zur Umsetzung internationaler Arbeitsnormen und zum Schutz der Rechte von Teilzeitbeschäftigten beitragen würde.

Seit Jahresbeginn ist Usbekistan Vertragspartei mehrerer IAO-Übereinkommen, darunter des Übereinkommens zum Lohnschutz und des Übereinkommens zum Schutz von Arbeitnehmern mit Familienpflichten.

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