
Usbekistan führt ab dem 1. Juni „Golden Visa“ für Ausländer ein

Ab dem 1. Juni 2025 wird Usbekistan ein neues, vereinfachtes Verfahren für die Erlangung einer fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis für ausländische Staatsbürger und Staatenlose einführen.
Um diese Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Antragsteller 200.000 US-Dollar sowie zusätzlich 100.000 US-Dollar für jedes Familienmitglied (Ehepartner, Kinder und Eltern) mitbringen.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass ein ausländischer Staatsbürger oder eine Staatenlose die Erlaubnis hat, dauerhaft in Usbekistan zu leben.
Bisher wurden bestimmte Kategorien von Bürgern die Aufenthaltserlaubnis in Usbekistan ausgestellt:
– Ausländische Bürger oder Staatenlose Personen, die dauerhaft im Gebiet der Republik Usbekistan wohnen – nach Erreichen des 16. Lebensjahres.
– Personen, die auf vorgeschriebene Weise eine Genehmigung für einen ständigen Wohnsitz in Usbekistan erhalten haben, einschließlich Personen, deren Staatsbürgerschaft von Usbekistan gemäß dem Gesetz beendet wurde.
– Bürger von Ländern, die berechtigt sind, eine Aufenthaltserlaubnis in Usbekistan zu erwerben, unterliegen dem Kauf von Immobilien in verschiedenen Regionen zu bestimmten Beträgen.
– Personen, die dauerhaft im Territorium von Usbekistan leben, jedoch nicht die Staatsbürgerschaft des Landes erhalten haben oder deren Staatsbürgerschaft von Usbekistan gemäß dem Gesetz beendet wurde.
Seit 2019 hatte Usbekistan ein Programm für die Bereitstellung von Bürgern aus 109 Ländern, die eine Aufenthaltserlaubnis beim Kauf von Immobilien für einen bestimmten Betrag erhalten.