Usbekistan

Usbekistan führt ab April 2025 Mehrwertsteuer für Apotheken und Kliniken ein

Ab dem 1. April 2025 werden alle Apotheken und Kliniken in Usbekistan, einschließlich juristischer Personen, die sich mit dem Verkauf von Arzneimitteln oder der Erbringung medizinischer Dienstleistungen befassen, mit der Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.) beginnen. Gemäß einer am 27. Dezember erlassenen Verordnung werden die Steuerbehörden Mehrwertsteuerberichte automatisch auf der Grundlage von Online- oder virtuellen Kassenbelegen für verkaufte Waren oder Dienstleistungen, elektronischen Rechnungen und anderen Daten erstellen.

Zusätzlich soll die Verbrauchsteuer auf importierte Polyethylen-Rohstoffe, die in der pharmazeutischen Produktion verwendet werden, abgeschafft werden. Ein Gesetzesentwurf zu diesen Änderungen wird bis März 2025 erarbeitet und muss dann sowohl vom Parlament als auch vom Präsidenten genehmigt werden.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Steuertransparenz und -effizienz im Gesundheitswesen Usbekistans zu verbessern.

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