Usbekistan

Usbekistan friert Steuersätze bis 2028 ein

Ein Präsidialerlass zur Unterstützung von Unternehmern

Ein neuer Präsidialerlass mit dem Titel „Über weitere Maßnahmen zur Gewährleistung gleicher Bedingungen und eines fairen Wettbewerbsumfelds für Unternehmer“ wurde verabschiedet, um sicherzustellen, dass die Mehrwertsteuer- (MwSt.) und Körperschaftssteuersätze bis zum 1. Januar 2028 unverändert bleiben.

Vom 1. Januar 2025 bis zum 1. Januar 2028 profitieren Unternehmer in der Näh-, Strick-, Schuh- und Lederwarenindustrie von einem ermäßigten Körperschaftsteuersatz von 1 % und einem persönlichen Einkommensteuersatz von 1 % für ihre Mitarbeiter, sofern sie die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen.

Ab dem 1. April 2025 werden Unternehmen, die im Handel mit Arzneimitteln oder der Erbringung medizinischer Dienstleistungen tätig sind, unabhängig von ihrem Einkommen als Mehrwertsteuerzahler anerkannt.

Zur weiteren Unterstützung von Unternehmern wird ein Zentrum eingerichtet, das ihnen beim Zugang zu internationalen Finanzmärkten hilft und Beratungsdienste anbietet, um Gelder von internationalen Finanzinstituten, ausländischen Finanzorganisationen und anderen Kreditinstituten anzuziehen, ohne staatliche Garantien zu benötigen.

Zusätzlich werden im Jahr 2025 der „Trade Development Company“ JSC zusätzliche 100 Millionen US-Dollar bereitgestellt, um Kredite zur Auffüllung des Betriebskapitals bereitzustellen, sowie revolvierende Kredite in Landeswährung für Projekte zur Kalibrierung und Spezialverpackung landwirtschaftlicher Produkte.

Ab dem 1. Januar 2025 werden Abgaben für den Export von Baumwollgarn und Maschenware eingeführt, um die Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten zu stärken.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, ein günstiges und faires Umfeld für Unternehmer zu schaffen und ihre Entwicklung zu fördern.

ACM Cyprus

Esta Construction

Pools Plus Cyprus

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