Usbekistan fördert Seilbahnen zur Förderung des Tourismus
Das Ministerkabinett hat kürzlich eine vorübergehende Regelung zur Zahlung von Subventionen für den Bau von Seilbahnen genehmigt. Diese Regelung soll den Bau moderner Infrastruktur in touristisch attraktiven Gebieten fördern und gilt bis zum 31. Dezember 2025. Projekte, die ab dem 1. Januar 2024 gestartet werden und vor 2026 abgeschlossen sind, können von dieser Regelung profitieren.
Die ersten 20 Seilbahnen, die eine Mindestlänge von 500 Metern haben und rechtzeitig fertiggestellt werden, erhalten eine Entschädigung von 1 Milliarde UZS pro 500 Meter. Um diese Subvention zu erhalten, dürfen die Investorunternehmen keine Steuerschulden haben und sich nicht in einer Umstrukturierung, Liquidation oder Insolvenz befinden.
Das Tourismuskomitee ist für die Auszahlung der Mittel an die Investoren zuständig und wird gemeinsam mit dem Ministerium für digitale Entwicklung das Antragsverfahren über die EPGU innerhalb von zwei Monaten nach Projektabschluss initiieren. Der Antrag muss eine Kopie der Genehmigungskommission für die Inbetriebnahme der Seilbahn enthalten und wird innerhalb von 15 Arbeitstagen geprüft.
Positive Anträge werden innerhalb von 3 Werktagen an das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen weitergeleitet, um die Mittel auf ein Staatskonto zu überweisen. Innerhalb von 5 Werktagen werden die Gelder dann auf das Bankkonto des Investors überwiesen. Diese Maßnahme soll die Entwicklung des Tourismussektors und die Schaffung neuer Attraktionen in Usbekistan fördern.