
Usbekistan einführt staatliche Registrierung für Hochrisikoprodukte ab 1. Oktober

Importeure müssen Bescheinigungen über die Warenregistrierung vorlegen, bevor sie den Zoll betreten.
Ab dem 1. Oktober wird eine Liste von in Usbekistan hergestellten oder aus dem Ausland importierten Hochrisikoprodukten genehmigt, die einer obligatorischen staatlichen Registrierung unterliegen, berichtete der Pressedienst des Justizministeriums.
Gemäß dem Präsidialerlass vom 27. Februar wird die usbekische Agentur für technische Regulierung dem Ministerkabinett unterstellt. Neuer Direktor der Agentur war der ehemalige stellvertretende Leiter des Energieministeriums Akmal Jumanazarov.
Zu den Aufgaben der Agentur gehören die Digitalisierung des Bereichs der technischen Regulierung, die Ausweitung der Arten staatlicher Dienstleistungen für Unternehmen und die Einführung eines transparenten Systems.
Importeure müssen eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung von Produkten im „Single Window“-Zollsystem und im einheitlichen elektronischen System für Außenhandelsgeschäfte vorlegen, bevor die Waren beim Zoll eintreffen.
Ab dem 1. September können Inspektoren ohne vorherige Genehmigung des Büros des Wirtschaftsombudsmanns Inspektionen durchführen. Stattdessen müssen ihre Vertreter innerhalb von 24 Stunden nach Beginn der Veranstaltung über das System „Unified State Control“ benachrichtigt werden.
Bis Ende dieses Jahres soll laut Präsidialerlass vom 28. Februar das Informationssystem „Technische Regulierung“ für Transparenz und Korruptionsbekämpfung eingeführt werden.
Ab dem 1. Oktober werden Strafen für Verstöße im Bereich der technischen Regulierung eingeführt:
– Bei Nichteinhaltung der Anordnung, mindestens 60 % der Produkte, die den Anforderungen nicht entsprechen, aus dem Verkehr zu ziehen oder zurückzurufen, wird gegen juristische Personen eine Geldstrafe in Höhe von 100 % der Kosten der verkauften Produkte verhängt;
– Im Falle der Herstellung und des Verkaufs von Produkten, die den Anforderungen nicht entsprechen, wird die Gültigkeit der Konformitätsbescheinigung ausgesetzt;
– Wenn die Konformität des Produkts mit den vorgeschriebenen Indikatoren nicht beurteilt wird, werden die Aktivitäten der Zertifizierungsstelle eingestellt.