Usbeken in Russland vor Feindseligkeiten gewarnt
Das Generalkonsulat Usbekistans warnt vor der Teilnahme an Feindseligkeiten im Ausland
Das Generalkonsulat Usbekistans in Kasan warnt Landsleute vor der Teilnahme an Feindseligkeiten auf dem Territorium ausländischer Staaten, für die eine strafrechtliche Verantwortung in Form einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren droht.
Das Konsularbüro betont, dass alle Bürger Usbekistans strafrechtlich verfolgt werden, über die objektive Informationen über eine rechtswidrige Tat vorliegen, die gemäß Artikel „Söldnertum“ des Strafgesetzbuchs begangen wurde. Usbekische Bürger werden aufgefordert, Provokationen zu meiden und Vorsicht walten zu lassen.
Es wird empfohlen, den Warnhinweisen des Generalkonsulats Usbekistans Folge zu leisten und sich bewusst zu sein, dass die Teilnahme an bewaffneten Konflikten im Ausland schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben kann. Es ist wichtig, die Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes einzuhalten und jede Form von Gewalt zu vermeiden.
Alle Bürger werden dazu aufgerufen, sich an die Vorschriften zu halten und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen. Es gilt, die Sicherheit und das Wohlergehen der Landsleute zu gewährleisten und ihnen zu helfen, eventuelle Risiken zu vermeiden.