Ungarn

Ungarische Wettbewerbsbehörde bestraft E-Zigaretten-Vertreiber mit 190 Millionen Forint

Die ungarische Wettbewerbsbehörde (GVH) hat gegen das slowakische Unternehmen Airbox eine Geldbuße von 189 Millionen Forint verhängt, weil es den Verbrauchern den falschen Eindruck vermittelt hatte, dass es auf seiner Website legal elektronische Zigaretten und elektronische Geräte vertreibt, die das Rauchen imitieren, obwohl in Ungarn der Fernabsatz verboten ist. Im Laufe des Verfahrens blockierte die GVH auch die Website des slowakischen Unternehmens. Die nationale Wettbewerbsbehörde fordert die Verbraucher auf, sich bewusst zu sein, dass illegal vertriebene Tabakprodukte, die über das Internet von ausländischen Websites bestellt werden, gesundheitsschädliche Auswirkungen haben können. Die GVH fordert die Verbraucher auf, immer vorsichtig zu sein und Tabakprodukte nur bei autorisierten Einzelhändlern zu kaufen.

Ungarische Wettbewerbsbehörde belegt illegalen E-Zigaretten-Vertreiber mit Geldbuße

Anfang Februar 2024 leitete der GVH ein Kartellaufsichtsverfahren gegen die Airbox sro ein, da er feststellte, dass das slowakische Unternehmen auf seiner ungarischsprachigen Website eine wahrscheinlich irreführende Kommunikationspraxis hinsichtlich der Marktfähigkeit seiner Produkte in Ungarn betreibt.

Im Laufe des Verfahrens stellte die ungarische Wettbewerbsbehörde fest, dass das Unternehmen zwischen Juni 2022 und Februar 2024 auf seiner Website den ungarischen Verbrauchern den Eindruck vermittelte, es vertreibe legal elektronische Zigaretten und elektronische Geräte, die das Rauchen imitieren. In Ungarn ist nach geltendem Recht der Vertrieb aromatisierter elektronischer Zigaretten und elektronischer Rauchgeräte verboten, und auch der Online-Fernverkauf der betreffenden Tabakprodukte ist verboten. Der GVH stellte fest, dass Airbox unlautere Geschäftspraktiken angewandt hatte. Der Wettbewerbsrat des GVH verhängte gegen das slowakische Unternehmen eine Höchststrafe von 189 Millionen HUF.

Nach Eröffnung des Verfahrens hat die ungarische Wettbewerbsbehörde sofort Maßnahmen zum Schutz der ungarischen Verbraucher ergriffen und die Sperrung des ungarischen Zugangs zu der betreffenden Website angeordnet. Der Wettbewerbsrat des GVH kann bestimmte digitale Inhalte (z. B. Websites) sperren, wenn dies angesichts der umfassenden Gefährdung der Verbraucher erforderlich ist, um das Risiko eines ernsthaften Schadens zu verhindern. Die erweiterten Befugnisse werden es der nationalen Wettbewerbsbehörde ermöglichen, im Interesse der ungarischen Verbraucher wirksamer vorzugehen.

Die ungarische Wettbewerbsbehörde hat bereits strenge Maßnahmen gegen zwei slowakische Unternehmen ergriffen, weil diese auf ihren ungarischsprachigen Websites elektronische Zigaretten und Elf-Bar-Produkte verkauften, die bei Minderjährigen beliebt und daher äußerst gefährlich sind. Untersuchungen ergaben, dass die Unternehmen ungarische Verbraucher in die Irre geführt hatten, indem sie ihnen vorgaukelten, ihre Produkte könnten legal vertrieben werden, und die Verfahren in beiden Fällen endeten mit den höchstmöglichen Geldbußen.

Im Zusammenhang mit diesem Fall betont der GVH noch einmal, dass es äußerst wichtig ist, dass sich Verbraucher, insbesondere Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern, darüber im Klaren sind, dass in Ungarn der Verkauf der oben genannten Produkte über das Internet – und sogar ihr Besitz, d. h. der Online-Kauf – illegal ist und daher rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

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