Trump darf an Vorwahlen in Colorado teilnehmen: Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA – Last-Minute-Nachrichten aus aller Welt
Der US Supreme Court hat eine Entscheidung getroffen, die den ehemaligen Präsidenten Donald Trump glücklich machte. Der Oberste Gerichtshof lehnte Colorados Entscheidung ab, Trump von der Wahlliste zu streichen.
In seiner heute veröffentlichten Entscheidung entschied der Supreme Court, dass Trump auf den Wahllisten des Staates für die Präsidentschaftswahl verbleiben muss.
Die Entscheidung besagte, dass ein Bundesstaat einen Präsidentschaftskandidaten nicht von der Liste streichen kann, indem er einen Verfassungsartikel aus der Nachkriegszeit nutzt.
In der ununterschriebenen Entscheidung des Gerichts wurde darauf hingewiesen, dass diese Autorität dem US-Kongress zusteht.
Mit dieser Entscheidung wird Trump bei den morgen stattfindenden Vorwahlen in den Bundesstaaten Colorado und Maine auf den Wahllisten stehen, die als „Super Tuesday“ bekannt sind.
WAS IST PASSIERT?
In seiner Erklärung am 20. Dezember entschied der Oberste Gerichtshof von Colorado, dass der ehemalige Präsident Trump nicht an der Präsidentschaftswahl in diesem Staat teilnehmen könne, mit der Begründung, dass er am 6. Januar 2021 beim Sturm auf den Kongress das Verbrechen des „Aufstands und der Rebellion“ begangen habe.
Das Gericht entschied, dass Trumps Handlungen während des Kongresssturms den Verbrechen des „Aufstands und der Rebellion“ entsprachen und dass diese Verbrechen die Bedingung erfüllten, dass er gemäß dem 3. Absatz des 14. Verfassungsartikels „kein Bundesamt ausüben kann“.
Zum ersten Mal in der Geschichte der USA wurde der „Aufstands und Rebellion“-Artikel der Verfassung als Grund dafür verwendet, warum ein Präsidentschaftskandidat nicht zur Wahl antreten konnte.
Nach Colorado trafen die Bundesstaaten Maine und Illinois ähnliche Entscheidungen auf der Grundlage desselben Verfassungsartikels.
Trump appellierte am 4. Januar an den Obersten Gerichtshof, um die Entscheidung des Bundesstaates Colorado anzufechten.