Usbekistan

Südkorea fordert Ausreise von illegalen usbekischen Bürgern bis Ende Februar

Usbekische Staatsbürger in Südkorea aufgefordert, das Land bis 29. Februar zu verlassen

Die Agentur für externe Arbeitsmigration hat usbekische Staatsangehörige, die sich illegal in Südkorea aufhalten, aufgefordert, bis zum 29. Februar auszureisen.

Laut dem Bericht der Agentur müssen usbekische Staatsbürger, die sich illegal in Südkorea aufhalten, das Land bis zum 29. Februar 2024 verlassen. Sie müssen drei Arbeitstage vor ihrer Abreise die Einwanderungsbehörde aufsuchen und unter Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Flugtickets einen freiwilligen Ausreiseantrag stellen. Mit der von der Einwanderungsbehörde ausgestellten Bescheinigung können sie problemlos in ihr Heimatland zurückkehren.

Die Einwanderungsbehörde hat bekannt gegeben, dass Personen, die diese Möglichkeit nutzen, das Land freiwillig zu verlassen, nicht abgeschoben werden und in Zukunft zur Wiedereinreise nach Südkorea berechtigt sein werden.

Die Agentur für externe Arbeitsmigration hat die Usbeken außerdem aufgefordert, sich an die südkoreanischen Migrationsgesetze zu halten und nicht in den illegalen Status zu geraten.

Quelle: https://storage.kun.uz/source/10/OBIfBcnF8jOq-Djqx2nchtBN7fw-p98J.jpg

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