Usbekistan

Studiengebühren von Kindern sind steuerfrei

Nicht steuerpflichtige Ausbildungszahlungen für Kinder in Usbekistan

Um das Recht der Bürger auf Bildung zu stärken, hat der Präsident Usbekistans angeordnet, Studiengebühren als nicht steuerpflichtiges Einkommen einzustufen. Ab dem 1. August 2023 werden daher alle Zahlungen, die Steuerzahler für die Bildung ihrer Kinder an inländischen Bildungseinrichtungen leisten, unabhängig vom Alter ihrer Kinder, nicht mehr der Einkommensteuer unterliegen.

Derzeit sind die Löhne und Einkünfte von Steuerzahlern, die in die Bildung ihrer Kinder (im Alter von unter 26 Jahren) investieren, von der Einkommensteuer befreit. Die neue Regelung wird jedoch auch ältere Studenten einschließen und somit sicherstellen, dass Bildung für alle erschwinglich bleibt.

Die Maßnahme ist Teil einer größeren Anstrengung, Bildung in Usbekistan zu fördern und den Zugang zu Bildung für alle zu erleichtern. Die neue Verfassung des Landes sieht das Recht auf Bildung in Artikel 50 als Garantie für Bürgerrechte an.

Durch die Einstufung von Studiengebühren als nicht steuerpflichtiges Einkommen soll die finanzielle Belastung für Familien reduziert werden und gleichzeitig ein Anreiz für Eltern geschaffen werden, in die Bildung ihrer Kinder zu investieren. Dies wird die Qualität der Bildung in Usbekistan verbessern und die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss erhöhen.

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