
„Steuerstrafe für Hausbesitzer bei Vermietung an Verwandte“ – Aktuelle Informationen

Das Verfahren der Besteuerung von Mieteinnahmen für Wohnungen beginnt am 1. März. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie die Besteuerung für Häuser erfolgt, die Menschen ihren Verwandten kostenlos zur Verfügung stellen. Der Immobilienexperte Mustafa Hakan Özelmacıklı klärte alle Details zu diesem Thema auf der Website milliyet.com.tr. Özelmacıklıs Erklärung lautet wie folgt:
„Die Abgabe der Mietertragsteuererklärung für 2023 beginnt am 1. März. Da der 31. März in diesem Jahr auf ein Wochenende fällt, können Meldungen bis zum 1. April 2024 über das fertige Meldesystem abgegeben werden.“
Das fertige Deklarationssystem ist ein einfaches System, das von Steuerzahlern im Internet genehmigt und genutzt werden kann, um andere Einnahmen als Mieteinnahmen anzugeben und die Finanzverwaltung bei der Erstellung von Erklärungen zu unterstützen.
Der Prozess der Abgabe von Erklärungen erfolgt über die gib.gov.tr-Adresse der Finanzverwaltung, wobei sich Steuerzahler mit ihren E-Government-Passwörtern einloggen und ihre Erklärungen über dieses System abgeben.
Bei der Abgabe von Erklärungen werden Informationen aus verschiedenen Quellen wie dem zentralen Bevölkerungsverwaltungssystem der Finanzverwaltung, dem Grundbuchamt, Banken, PTT sowie Strom-, Wasser- und Erdgasunternehmen verwendet. Sollten Mängel oder Fehler vorliegen, können diese über dieses System behoben werden.
Die über das System abgegebenen Erklärungen können per Kreditkarte über beauftragte Banken bezahlt werden. Die erste Rate der Zahlung muss zusammen mit der Stempelsteuer bis zum 1. April gezahlt werden, während der letzte Zahlungstermin für die zweite Rate der 31. Juli 2024 ist.
Personen, die Mieteinnahmen von 500 TL oder mehr pro Monat erzielen, müssen Einkommensteuer zahlen. Für Immobilien, die an Verwandte ersten Grades wie Großeltern, Geschwister, Enkel und Kinder vergeben werden, fällt keine Einkommensteuer an. Ebenso müssen keine Steuern für Häuser gezahlt werden, in denen Beamte unentgeltlich wohnen.
Darüber hinaus gibt es eine Besteuerung für Verwandte wie Tanten, Onkel, Neffen, Schwiegermütter und Schwiegerväter, also Verwandte, die nicht Verwandte ersten Grades sind.
Bei der unentgeltlichen Überlassung von Immobilien wird für Verwandte ersten Grades keine Einkommensteuer berechnet. Für andere Verwandte basiert die Besteuerung auf der Praxis der Präsenzmiete, wobei der beizulegende Zeitwert jährlich mit 5 Prozent des Grundsteuerwerts berücksichtigt wird.
Der Marktwert einer Immobilie in der Gemeinde von 1 Million TL erwartet eine Mindestmiete von 5 Prozent, also 50.000 TL. Wenn in diesem Zusammenhang eine Verwandtschaftsbeziehung zu einer anderen als einer Verwandten ersten Grades besteht und diese nicht steuerfrei ist, muss die Einkommensteuer durch Abgabe einer Erklärung entrichtet werden.“
Dies sind die wichtigen Details über das Besteuerungsverfahren für Wohnungsmieten, das am 1. März beginnt.