Usbekistan

Steuererhöhung für Marktplatzverkäufer ab nächstem Jahr auf 10 %

Der Präsident hat Änderungen des Steuergesetzbuchs und damit verbundener Rechtsakte genehmigt, die Änderungen der Steuersätze und Vorteile für Unternehmer als Teil der Hauptrichtungen der Steuer- und Haushaltspolitik für 2025 einführen.

Der Körperschaftssteuersatz für Steuerzahler, die im elektronischen Handel mit Waren, Werken oder Dienstleistungen tätig sind, wird von 7,5 % auf 10 % erhöht.

Mit Wirkung zum 1. Januar werden folgende Steuern abgeschafft:

– Mehrwertsteuerbefreiung beim Verkauf ungenutzter nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke;

– Die doppelte Grundsteuerberechnung für landwirtschaftliche Flächen, die innerhalb der Verwaltungsgrenzen von Städten und Gemeinden liegen;

– Verbrauchsteuer auf Mobilfunkdienste.

Neue Steuerbefreiungen und -ermäßigungen

Vom 1. Januar 2025 bis zum 1. Januar 2029 sind Steuerzahler, deren Einkünfte aus Verlags- und Drucktätigkeiten mindestens 90 % ihres Gesamteinkommens im Berichtszeitraum ausmachen, für diese Art von Tätigkeit von der Körperschaftsteuer befreit.

Vom 1. Januar 2025 bis zum 1. Januar 2028 zahlen Unternehmer, die einkommensschwache Familienangehörige mit einem monatlichen Mindestgehalt in Höhe des 1,5-fachen Mindestlohns einstellen, eine Sozialsteuer von 1 %.

Vom 1. Januar 2025 bis zum 1. September 2027 zahlen Unternehmer, die Studenten (von Schulen, Hochschulen oder technischen Einrichtungen unter 30 Jahren) für eine Berufsausbildung einstellen, außerdem eine Sozialsteuer in Höhe von 1 %.

Bis zum 1. Januar 2028 sind junge Menschen (unter 30 Jahren), die mobile Handelseinheiten entlang von Straßen errichten, von der Einkommensteuer auf Gewinne aus Warenverkäufen in den ersten sechs Betriebsmonaten befreit.

Vom 1. Januar 2028 bis zum 1. Januar 2040 sind Bewohner des Technologieparks für Softwareprodukte und Informationstechnologie von allen Steuern (außer Mehrwertsteuer) befreit.

Bis zum 1. Januar 2030 gelten folgende Ausnahmen:

– Alle Arten von Steuern (außer Sozialsteuer) für private Vorschul- und allgemeine weiterführende Bildungseinrichtungen;

– Mehrwertsteuer auf moderne Bildungs- und Laborgeräte, Computer und Inventar, die nicht in Usbekistan hergestellt und zur Ausstattung privater Vorschulen und allgemeinbildender weiterführender Schulen importiert werden;

– Einkommensteuer für ausländische Lehrer und Fachkräfte, die in privaten Vorschulen und allgemeinbildenden Bildungseinrichtungen arbeiten;

– Sozialsteuer auf Löhne ausländischer Lehrer und Fachkräfte, die von Unternehmern beschäftigt werden.

Steuervorteile bei der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer, die bisher zur Stützung von Einkünften aus dem Export von Waren und Dienstleistungen gewährt wurden, werden abgeschafft.

Steuerpflichtige müssen den Steuerbehörden nicht mehr Warenbegleitpapiere mit Stempel zur Bestätigung des Zollgrenzübertritts vorlegen.

Die Steuersätze für die Grundsteuer, die Wassernutzungssteuer und die Bodennutzungssteuer werden überarbeitet.

Für Einkünfte aus dem Verkauf von Strom an das öffentliche Stromnetz unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen mit einer Gesamtleistung von bis zu 100 kW gilt ein Körperschaftssteuersatz von Null. Dieser Tarif gilt für drei Jahre ab dem Monat der Inbetriebnahme der Anlagen und für zehn Jahre, wenn die Solarmodule über ein Energiespeichersystem mit einer Kapazität von mindestens 25 % verfügen.

Zuvor wurde berichtet, dass sich die Verbrauchsteuern auf Alkohol, Tabakwaren, Benzin und Dieselkraftstoff ändern würden und feste jährliche Umsatzsteuersätze abgeschafft würden.

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