
Stellungnahme zu den Anschuldigungen bezüglich des Klimarechtsvorschlags von DMM

Eine Erklärung zu den Vorwürfen bezüglich des Vorschlags des Klimas von DMM
In einer Erklärung von DMM wird betont, dass der CO2-Fußabdruck nicht nur für Produktionsorganisationen, Einzelpersonen, Eigentum und Reisen von Interesse ist, sondern auch die verfassungsmäßigen Rechte berücksichtigt werden.
Es wird behauptet, dass die Aussage „Kohlenstoffsteuer unter dem Namen des Emissionshandelssystems wird aus der Tasche des Bürgers kommen“ nicht der Wahrheit entspricht. Es gibt keine Bestimmungen für die Kohlenstoffsteuer im Gesetz und der Umfang des Emissionshandelssystems betrifft nur energieintensive Produktionsstätten, nicht jedoch Einzelpersonen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Behauptungen bezüglich der Klimaabkommen nicht korrekt sind. Das Pariser Abkommen wurde 2021 in das Inlandsgesetz übertragen und berücksichtigt die besonderen Bedingungen und Entwicklungsziele des Landes.
Es wird betont, dass das Pariser Abkommen keine Enteignung von landwirtschaftlichen Flächen beinhaltet, sondern vielmehr dazu dient, die eigenen Entwicklungsziele des Landes zu unterstützen.
Die Erklärung von DMM stellt somit klar, dass die Vorwürfe und Behauptungen im Zusammenhang mit dem Klimavorschlag nicht zutreffend sind.