Stärkung der Befugnisse des Bürgerbeauftragten: Senat verabschiedet neues Gesetz
Der Senat von Usbekistan hat ein neues Gesetz verabschiedet, das dem Ombudsmann erweiterte Befugnisse einräumt, Sonderberichte direkt dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament vorzulegen. Dieses Gesetz mit dem Titel „Über den Ombudsmann der Republik Usbekistan“ wurde während der 59. Plenarsitzung des Senats diskutiert und war bereits am 17. September von der gesetzgebenden Kammer verabschiedet worden.
Nach den neuen Bestimmungen kann der Ombudsmann Sonderberichte zum Schutz der Menschenrechte, Freiheiten und rechtlichen Interessen vorlegen. Diese Berichte umfassen rechtliche, organisatorische, soziale, wirtschaftliche und andere Maßnahmen, die sich mit dem Schutz der Menschenrechte im Land befassen.
Darüber hinaus legt das Gesetz das Recht des Bürgerbeauftragten fest, der gesetzgebenden Kammer im Rahmen des Gesetzesinitiativenprozesses Gesetzesvorschläge vorzulegen. Es wird erwartet, dass dieser Schritt die Rolle des Bürgerbeauftragten bei der Verteidigung der Menschenrechte innerhalb des gesetzlichen Rahmens stärkt.
Das Gesetz führt außerdem zusätzliche Garantien für die Befugnisse und die Unabhängigkeit des Bürgerbeauftragten und seines Stellvertreters ein, um sicherzustellen, dass ihre Aufgaben effektiv und ohne Einmischung wahrgenommen werden. Darüber hinaus ist festgelegt, dass Kandidaten für die Stelle des Ombudsmanns mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren in Usbekistan wohnhaft sein müssen.
In einer wesentlichen Änderung wurden die Anforderungen an Kandidaten vereinfacht. Bisher zwingende Kriterien wie der Besitz einer höheren Bildung und spezifischer Erfahrung im Menschenrechtsschutz wurden gestrichen. Ziel dieser Anpassung ist es, potenzielle Missverständnisse im Zusammenhang mit diesen Qualifikationen zu verringern.
Darüber hinaus hat der Ombudsmann nun das Recht, an Sitzungen zum Schutz von Menschenrechten und rechtlichen Interessen teilzunehmen, einschließlich Sitzungen des Plenums des Obersten Gerichtshofs.
Eine wichtige neue Bestimmung im Gesetz ist die Einrichtung einer „Ombudsstelle“ in Strafvollzugsanstalten und Untersuchungshaftanstalten. Ziel dieser Initiative ist es, einen rechtlichen Mechanismus für Personen zu schaffen, denen die Freiheit entzogen ist, Beschwerden beim Bürgerbeauftragten einzureichen.
Das neue Gesetz wurde dem Präsidenten zur endgültigen Genehmigung vorgelegt, nachdem es die Zustimmung der Senatoren erhalten hatte.