Usbekistan

Senkung des Einkommensteuersatzes für Gastronomiebetriebe um 50%

Gemäß dem Präsidialdekret, das vom 1. Januar 2025 bis zum 1. Januar 2028 gilt, wird die Tarifsenkung umgesetzt.

Der Präsidentenerlass „Über Maßnahmen zur Umsetzung der im vierten offenen Dialog des Präsidenten Usbekistans mit Unternehmern festgelegten Aufgaben“ wurde verabschiedet.

Gemäß dem Dokument gilt bei der Rückerstattung des Mehrwertsteuerbetrags für Exportgeschäfte Folgendes:
– Steuerzahler müssen den Steuerbehörden keine Dokumente vorlegen, die die Zollbehörde am Übergabepunkt der Waren aus Usbekistan kennzeichnen und den Versand in das angegebene Land bestätigen.
– Die Informationen, die die Zollbehörden den Steuerbehörden über den elektronischen Informationsaustausch in Echtzeit zur Verfügung stellen, dienen als Grundlage für die Bestätigung des Warenexports.

Wenn in einem Vertrag für den Import von Ausrüstung und/oder Komponenten eine Lieferzeit von mehr als 180 Tagen festgelegt ist, wird diese Lieferzeit als Zeitraum für die Rückführung der Vermögenswerte für diese Transaktion anerkannt.

Vom 1. Januar 2025 bis zum 1. Januar 2028 wird der Einkommensteuersatz für Gastronomiebetriebe um 50 % gesenkt.

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