Senkung der Gebühren für Kfz-Kennzeichen
Die Gebührensätze für verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fahrzeugen wurden überarbeitet. Eine neue Verordnung mit dem Titel „Über Änderungen und Ergänzungen der Gebührensätze für die Ausstellung staatlicher Kennzeichen und streng kontrollierter Formulare, die Registrierung, Neuzulassung, die obligatorische technische Inspektion von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (Sattelaufliegern) sowie die Durchführung von Prüfungen“ wurde offiziell beim Justizministerium registriert.
Gemäß den neuen Regelungen wurden die geänderten Gebührensätze wie folgt festgelegt:
– Für staatliche Kennzeichen (SRNPs) für Motorräder, Elektromotorräder, Mopeds, Motorroller und Anhänger (Sattelauflieger) beträgt die Gebühr nun das 1,5-fache der Basisberechnungseinheiten (BCU) (zuvor war es das 1,75-fache der BCU).
– Die Gebühr für den Ersatz eines beschädigten, unbrauchbaren oder kaputten einzelnen SRNP durch ein neues Kennzeichen beträgt nun das 1,5-fache der BCU (vorher war es das 1,75-fache der BCU).
– Für den Ersatz eines verlorenen einzelnen SRNP für Motorräder, Elektromotorräder, Mopeds, Motorroller und Anhänger (Sattelauflieger) beträgt die Gebühr nun das 1,5-fache der BCU (vorher 1,75-fache BCU).
– Die Zulassungsgebühr für Elektrofahrzeuge (einschließlich Hybridfahrzeuge), Motorräder, Elektromotorräder, Mopeds, Motorroller und Anhänger (Sattelauflieger) beträgt das 1,5-fache der BCU.
– Für die Zulassung aller Kraftfahrzeuge außer Elektrofahrzeugen (einschließlich Hybridfahrzeuge), Motorrädern, Motorrollern und Anhängern (Sattelaufliegern) beträgt die Gebühr das 6,84-fache der BCU.
– Die Gebühr für die Neuzulassung von Kraftfahrzeugen, Elektrofahrzeugen (einschließlich Hybridfahrzeuge), Motorrädern, Motorrollern und Anhängern (Sattelaufliegern) beträgt 10 % der BCU.
Mit diesen neuen Gebührensätzen sollen die Kosten für die verschiedenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fahrzeugen angepasst und vereinheitlicht werden.