
Senat verabschiedet Gesetzesänderungen zur Cybersicherheit von Banken in Usbekistan

Die 53. Plenarsitzung des Senats des Oliy Majlis diskutierte Gesetzesänderungen im Bereich der Cybersicherheit, wie der Pressedienst des parlamentarischen Oberhauses berichtet.
Es wurde betont, dass die Informations- und Cybersicherheit der Kreditinstitute verbessert werden muss.
Die Änderungen verleihen der Zentralbank Usbekistans zusätzliche Befugnisse, um Sicherheits- und Cybersicherheitsbedrohungen durch Kredit- und Zahlungsinstitute, Zahlungssystembetreiber, Geldwechselstuben und Kreditauskunfteien zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Vorschriften zur Gewährleistung der Cybersicherheit sind in verschiedenen Gesetzen enthalten, darunter im Verwaltungsverantwortungsgesetzbuch, im Gesetz „Über die Zentralbank“, im Gesetz „Über Banken und Bankaktivitäten“ und anderen.
Verstöße gegen diese gesetzlichen Anforderungen werden als grobe Verstöße eingestuft.
Das Gesetz zielt auch darauf ab, die Informations- und Cybersicherheit der Banken sowie den Schutz des Bankgeheimnisses zu gewährleisten.
Die Senatoren sind der Meinung, dass die Verabschiedung dieses Gesetzes dazu beiträgt, die Informationssicherheit in Kredit- und Nichtbank-Kreditinstituten sowie im E-Government-System zu verbessern und Straftaten unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien zu verhindern.
Am Ende der Diskussion wurde das geänderte Gesetz von den Senatoren genehmigt.